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Standesamt
Zum Niederntor 26 
31832 Springe / Deister

 

 

Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung können Sie frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin anmelden. Für die Anmeldung der Eheschließung ist immer das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Wohnt zumindest einer von Ihnen in der Stadt Springe oder einem der Stadtteile Alferde, Altenhagen I, Alvesrode, Bennigsen Eldagsen, Mittelrode Gestorf, Holtensen, Boitzum, Lüdersen oder Völksen, können wir Ihre Anmeldung der Eheschließung entgegennehmen.

Die Eheschließung selbst kann bei jedem von Ihnen gewünschten Standesamt erfolgen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesamt.


Benötigte Unterlagen

Um Ihre Eheschließung anzumelden, müssen Sie einige Unterlagen beim Standesamt vorlegen. Welche dies im Einzelnen sind, hängt immer von der persönlichen Situation der Paare ab und sollte abschließend in einem persönlichen Gespräch mit unseren Standesbeamten geklärt werden.

Im Folgenden werden die grundsätzlich immer benötigten Unterlagen dargestellt:

  • Jede/Jeder Verlobte benötigt einen gültigen Personalausweis bzw. einen gültigen Reisepass
  • Jede/Jeder Verlobte benötigt eine Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als 10 Tage). Die Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Die Bescheinigung ist nicht mit einer ausländerrechtlichen "Aufenthaltsgenehmigung" zu verwechseln. Sie enthält vielmehr Informationen über Ihre Anschrift, den Familienstand und Ihre Konfession.
    Wenn Sie beim Einwohnermeldeamt keine Auskunftssperre eingerichtet haben, werden die Daten über das Standesamt besorgt.
    Weitere Ausnahmen sind die Eheschließung in einem anderen Ort oder die Beteiligung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. In diesen Fällen ist eine Aufenthaltsbescheinigung von Ihnen zu besorgen.

Zusätzlich benötigen

Verlobte, die ledig sind (noch nie verheiratet gewesen) und die deutsche Staatsangehörigkeit haben 

  • benötigen eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch ( Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes ).

Verlobte, die geschieden oder verwitwet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben benötigen zusätzlich

  • Scheidungsurteil(e) aller vorangegangenen Ehen mit Rechtskraftvermerk
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratsbuch fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe/n (Erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes).
  • Oder eine Eheurkunde bei Eheschließungen vor 1958.

Verlobte, die ein gemeinsames minderjähriges Kind/gemeinsame minderjährige Kinder haben, benötigen darüber hinaus eine Geburtsurkunde für jedes Kind.

In den folgenden Situationen sollten Sie unbedingt das Gespräch mit unseren Standesbeamten suchen

  • Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • Wenn einer der Verlobten im Ausland geboren wurde
  • Wenn einer der Verlobten im Ausland verheiratet war und/oder geschieden wurde
  • Wenn einer der Verlobten adoptiert worden ist
  • Wenn Sie im Ausland heiraten möchten.
  • Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen.