Anmeldung
der
Eheschließung
Die
Eheschließung
können
Sie
frühestens
ein
halbes
Jahr vor
Ihrem
gewünschten
Hochzeitstermin
anmelden.
Für die
Anmeldung
der
Eheschließung
ist
immer
das
Standesamt
Ihres
Wohnsitzes
zuständig. Wohnt
zumindest einer
von
Ihnen in
der
Stadt
Springe
oder
einem
der
Stadtteile
Alferde,
Altenhagen
I,
Alvesrode,
Bennigsen
Eldagsen,
Mittelrode
Gestorf,
Holtensen,
Boitzum,
Lüdersen
oder
Völksen,
können
wir Ihre
Anmeldung
der
Eheschließung
entgegennehmen.
Die
Eheschließung
selbst
kann bei
jedem
von
Ihnen
gewünschten
Standesamt
erfolgen.
Bitte
vereinbaren
Sie
einen
Termin
zur
Anmeldung
der
Eheschließung
mit dem
Standesamt.
Benötigte
Unterlagen
Um Ihre
Eheschließung
anzumelden,
müssen
Sie
einige
Unterlagen
beim
Standesamt
vorlegen.
Welche
dies im
Einzelnen
sind,
hängt
immer
von der
persönlichen
Situation
der
Paare ab
und
sollte
abschließend
in einem
persönlichen
Gespräch
mit
unseren
Standesbeamten
geklärt
werden.
Im
Folgenden
werden
die
grundsätzlich
immer
benötigten
Unterlagen
dargestellt:
-
Jede/Jeder
Verlobte
benötigt
einen
gültigen
Personalausweis
bzw.
einen
gültigen
Reisepass
-
Jede/Jeder
Verlobte
benötigt
eine
Aufenthaltsbescheinigung
(nicht
älter
als
10
Tage).
Die
Aufenthaltsbescheinigung
bekommen
Sie
beim
Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
Ihres
Wohnortes.
Die
Bescheinigung
ist
nicht
mit
einer
ausländerrechtlichen
"Aufenthaltsgenehmigung"
zu
verwechseln.
Sie
enthält
vielmehr
Informationen
über
Ihre
Anschrift,
den
Familienstand
und
Ihre
Konfession.
Wenn
Sie
beim
Einwohnermeldeamt
keine
Auskunftssperre
eingerichtet
haben,
werden
die
Daten
über
das
Standesamt
besorgt.
Weitere
Ausnahmen
sind
die
Eheschließung
in
einem
anderen
Ort
oder
die
Beteiligung
des
Oberlandesgerichts
(OLG)
Celle.
In
diesen
Fällen
ist
eine
Aufenthaltsbescheinigung
von
Ihnen
zu
besorgen.
Zusätzlich
benötigen
Verlobte,
die
ledig
sind
(noch
nie
verheiratet
gewesen)
und die
deutsche
Staatsangehörigkeit
haben
Verlobte,
die
geschieden
oder
verwitwet
sind und
die
deutsche
Staatsangehörigkeit
haben
benötigen
zusätzlich
-
Scheidungsurteil(e)
aller
vorangegangenen
Ehen
mit
Rechtskraftvermerk
-
Eine
beglaubigte
Abschrift
aus
dem
als
Heiratsbuch
fortgeführten
Familienbuch
der
letzten
Ehe/n
(Erhältlich
beim
Standesamt
des
Heiratsortes).
-
Oder
eine
Eheurkunde
bei
Eheschließungen
vor
1958.
Verlobte,
die ein
gemeinsames
minderjähriges
Kind/gemeinsame
minderjährige
Kinder
haben,
benötigen
darüber
hinaus
eine
Geburtsurkunde
für
jedes
Kind.
In den
folgenden
Situationen
sollten
Sie
unbedingt
das
Gespräch
mit
unseren
Standesbeamten
suchen
-
Wenn
einer
der
Verlobten
eine
ausländische
Staatsangehörigkeit
besitzt
-
Wenn
einer
der
Verlobten
im
Ausland
geboren
wurde
-
Wenn
einer
der
Verlobten
im
Ausland
verheiratet
war
und/oder
geschieden
wurde
-
Wenn
einer
der
Verlobten
adoptiert
worden
ist
-
Wenn
Sie
im
Ausland
heiraten
möchten.
-
Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen.
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