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Standesamt
Zum Niederntor 26
31832 Springe / Deister

 

 

 

Beurkundung einer Geburt

Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!

Zunächst sollten Sie wissen, dass eine Geburt, unabhängig vom Wohnort, immer beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet wird. Da heute Kinder meistens in Krankenhäusern geboren werden, haben unsere Standesbeamten nur selten das Vergnügen, einen "waschechten Springer" beurkunden zu dürfen.

Wenn Ihr Kind also in einem der umliegenden Krankenhäuser geboren wurde, wird Ihnen das Krankenhaus den Gang zum Standesamt im Regelfall abnehmen.

Folgende Urkunden sollten Sie bei einer Hausgeburt, neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, zum Standesamt mitbringen, wenn Sie eine Geburt anzeigen wollen:

  • Verheiratete Eltern benötigen eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, falls kein Familienbuch existiert, eine Heiratsurkunde.
  • Nicht miteinander verheiratete Eltern benötigen jeweils eine Geburtsurkunde. Sofern die Mutter bereits verheiratet war, wird zusätzlich ein Nachweis über die geschiedene Ehe benötigt. Der Vater benötigt außerdem die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt worden ist. Erst nach einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung kann der Vater auch im Geburtseintrag des Kindes geführt werden.

Unter Umständen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns einfach an, um Unsicherheiten vorab auszuräumen.