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Beurkundung
einer
Geburt
Sie
haben
Nachwuchs
bekommen?
Herzlichen
Glückwunsch!
Zunächst
sollten
Sie
wissen,
dass
eine
Geburt,
unabhängig
vom
Wohnort,
immer
beim
Standesamt
des
Geburtsortes
beurkundet
wird. Da
heute
Kinder
meistens
in
Krankenhäusern
geboren
werden,
haben
unsere
Standesbeamten
nur
selten
das
Vergnügen,
einen
"waschechten
Springer"
beurkunden
zu
dürfen.
Wenn Ihr
Kind
also in
einem
der
umliegenden
Krankenhäuser
geboren
wurde,
wird
Ihnen
das
Krankenhaus
den Gang
zum
Standesamt
im
Regelfall
abnehmen.
Folgende
Urkunden
sollten
Sie bei
einer
Hausgeburt,
neben
einem
gültigen
Personalausweis
oder
Reisepass,
zum
Standesamt
mitbringen,
wenn Sie
eine
Geburt
anzeigen
wollen:
-
Verheiratete
Eltern
benötigen
eine
beglaubigte
Abschrift
aus
dem
Familienbuch,
falls
kein
Familienbuch
existiert,
eine
Heiratsurkunde.
-
Nicht
miteinander
verheiratete
Eltern
benötigen
jeweils
eine
Geburtsurkunde.
Sofern
die
Mutter
bereits
verheiratet
war,
wird
zusätzlich
ein
Nachweis
über
die
geschiedene
Ehe
benötigt.
Der
Vater
benötigt
außerdem
die
Erklärung
über
die
Anerkennung
der
Vaterschaft,
sofern
die
Vaterschaft
bereits
vor
der
Geburt
des
Kindes
anerkannt
worden
ist.
Erst
nach
einer
wirksamen
Vaterschaftsanerkennung
kann
der
Vater
auch
im
Geburtseintrag
des
Kindes
geführt
werden.
Unter
Umständen
können
weitere
Unterlagen
erforderlich
sein. Im
Zweifelsfall
sprechen
Sie uns
einfach
an, um
Unsicherheiten
vorab
auszuräumen. |