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Standesamt
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31832 Springe / Deister

 

 

Kirchenaustritt

Sie möchten aus der Kirche austreten?

Mitbringen müssen Sie dazu lediglich eine gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für die Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

Zusätzlich ist die Angabe über Ihren Taufort erforderlich.

Die Erklärung kann nur persönlich (keine Vollmacht) und beim Wohnsitzstandesamt abgegeben werden.

Der (Wieder-) Eintritt in eine Kirche kann dagegen nur bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst erklärt werden.

Denken Sie auch daran, Ihre Lohnsteuerkarte ändern zu lassen. Die Lohnsteueränderung erfolgt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.