Kirchenaustritt
Sie
möchten
aus der
Kirche
austreten?
Mitbringen
müssen
Sie dazu
lediglich
eine
gültigen
Personalausweis
oder
Reisepass.
Für die
Entgegennahme
einer
Kirchenaustrittserklärung
wird
eine
Gebühr
von
25,00 €
erhoben.
Zusätzlich
ist die
Angabe
über
Ihren
Taufort
erforderlich.
Die
Erklärung
kann nur
persönlich
(keine
Vollmacht)
und beim
Wohnsitzstandesamt
abgegeben
werden.
Der
(Wieder-)
Eintritt
in eine
Kirche
kann
dagegen
nur bei
der
jeweiligen
Religionsgemeinschaft
selbst
erklärt
werden.
Denken
Sie auch
daran,
Ihre
Lohnsteuerkarte
ändern
zu
lassen.
Die
Lohnsteueränderung
erfolgt
bei dem
für Sie
zuständigen
Finanzamt.
|