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Standesamt
Zum Niederntor 26
31832 Springe / Deister

 


 

Namensänderungen

Sie wollen Ihren Namen ändern?

Das deutsche Namensrecht bietet einige Möglichkeiten zur Änderung von Familiennamen.

Eine der am häufigsten gewünschten Namensänderungen ist die Wiederannahme eines früheren Namens nach der Auflösung der Ehe (z.B. durch Scheidung).

In diesem Fall sollten Sie zum Standesamt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihr Scheidungsurteil mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass das Urteil bereits rechtskräftig geworden ist und die Rechtskraft auf Ihrer Ausfertigung vermerkt ist.

Sofern die geschiedene Ehe nicht beim Standesamt Springe geschlossen wurde, benötigen Sie außerdem eine Eheurkunde.

Für eine Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Das komplexe deutsche Namensrecht bietet weitere Möglichkeiten, Familiennamen zu ändern, die hier nicht abschließend dargestellt werden können. Sprechen Sie uns bitte persönlich an und schildern uns Ihren Einzelfall.