QUICK LINKS
  Rats- und Bürger-informationssystem  
  zum Jugendparlament  
  Was erledige ich wo?  
  Stadtmarketing & Tourismus  
Unterkunftsverzeichnis
  Veranstaltungshinweise  
WebCam
Kontakt
Impressum
     
 
     
     


 

Das Familienbüro

Im Herzen der Stadt

 


 

 

Textfeld:  

 

WIE WERDE ICH TAGESMUTTER/TAGESVATER?

Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.

Nach § 43 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) benötigen Sie zur Betreuung von Kindern in Ihrem Haushalt und in anderen geeigneten Räumen eine Pflegeerlaubnis, die vom Familienbüro Springe ausgestellt wird. (Gesetzestexte in den für Sie relevanten Auszügen)

Aufgrund Ihrer Antragstellung wird geprüft, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Eignung, der vertieften Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und der kindgerechten Räume er­füllen.

Bevor Sie sich den Antragsformularen widmen, möchten wir Sie bitten, den Informationsteil und die Rechtsgrundlagen der Kindertagespflege ausführlich zu lesen.

Das Antragsverfahren erfolgt in mehreren Schritten:

Wir benötigen von Ihnen zunächst folgende Unterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben mit Motivationsbeschreibung
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Personalbogen für Tagespflegepersonen
  • Fragebogen zum Angebot an Tagespflege
  • Fragebogen zur Vorbereitung auf die Eignungsüberprüfung
  • Verpflichtende Erklärung
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis von allen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt.
  • Nachweis über den allgemeinbildenden Schulabschluss
  • Nachweis über einen „Erste Hilfe Kurs am Kind“ (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ggf. Nachweis über Ihre Qualifizierung (Zeugnis über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder Studium, Teilnahmebescheinigung/Zertifikat über einen Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen (160 Std.) etc.

Sollten Sie keine der o. g. Qualifizierungen nachweisen können, ist die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen erforderlich. Spricht aufgrund der von Ihnen eingereichten Unterlagen nichts gegen eine Tätigkeit als Tagespflegeperson, wird im Rahmen eines Hausbesuches ein persönliches Gespräch mit Ihnen geführt.  Den Termin vereinbaren Sie mit Frau Bernhardi vom Familienbüro.

In dem persönlichen Gespräch lernen wir Sie näher kennen, und Sie erfahren einiges über das Vermittlungsverfahren und die Zusammenarbeit mit dem Familienbüro. Wenn sowohl Sie sich eine  Zusammenarbeit mit uns und wir uns eine Zusammenarbeit mit Ihnen vorstellen können, erhalten Sie eine schriftliche Pflegeerlaubnis.

Beabsichtigen Sie Tagespflegekinder ausschließlich im Haushalt der Kindeseltern zu betreuen, bedarf es einer Eignungsfeststellung durch das Familienbüro. Bei dieser Betreuungsform wird ebenfalls das Führungszeugnis der Tagespflegeperson benötigt.


Ablauf des Antragsverfahrens in Kurzform für Tagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt Kinder betreuen möchten:

  • Beantragung eines Polizeilichen Führungszeugnisses für alle volljährigen Personen in Ihrem Haushalt.
  • Einholen einer ärztlichen Bescheinung, dass Sie psychisch und körperlich gesund sind und aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Tätigkeit als Tagespflegeperson spricht.
  • Einreichen der Antragsunterlagen im Familienbüro.
  • Vereinbarung eines Termins zur Eignungsüberprüfung in Ihrem Haushalt.

  

 

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns einfach mal im Familienbüro! Über Ihre Bewerbung als Tagespflegeperson würden wir uns sehr freuen!

Internetlinks zur Kindertagespflege: 

Allgemein                                        www.familie-mit-zukunft.de

Allgemein                                        www.vorteil-kinderbetreuung.de

Allgemein                                        www.handbuch-kindertagespflege.de

Allgemein                                        www.tagesmuetter-bundesverband.de

Allgemein                                        www.tagespflegebuero-nds.de

Qualifikation                                    www.kindertagespflege-region-hannover.de

Gesetze                                            www.bmj.bund.de

Rechtl. Informationen                       www.tagespflege-vierheller.de

Leistungen der Kinderbetreuung      www.bmfsfj.de

Leistungen für Eltern                         www.familien-wegweiser.de

Rente                                                 www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Unfallversicherung                             www.bgw-online.de

Mini-Job                                             www.minijobzentrale.de