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Das Familienbüro
Im Herzen
der Stadt
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WIE WERDE ICH
TAGESMUTTER/TAGESVATER?
Kindertagespflege kann im Haushalt der
Tagespflegeperson, im Haushalt des
Personensorgeberechtigten oder in anderen
geeigneten Räumen durchgeführt werden.
Nach § 43 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) benötigen
Sie zur Betreuung von Kindern in Ihrem Haushalt
und in anderen geeigneten Räumen eine
Pflegeerlaubnis, die vom Familienbüro Springe
ausgestellt wird.
(Gesetzestexte in
den für Sie relevanten Auszügen)
Aufgrund Ihrer Antragstellung wird geprüft, ob
Sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich
der persönlichen Eignung, der vertieften
Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und
der kindgerechten Räume erfüllen.
Bevor Sie sich den Antragsformularen widmen,
möchten wir Sie bitten, den
Informationsteil und
die
Rechtsgrundlagen der Kindertagespflege
ausführlich zu lesen.
Das Antragsverfahren erfolgt in mehreren
Schritten:
Wir benötigen von Ihnen zunächst folgende
Unterlagen:
-
Bewerbungsanschreiben mit
Motivationsbeschreibung
-
Tabellarischer Lebenslauf mit
Foto
-
Personalbogen
für Tagespflegepersonen
-
Fragebogen
zum Angebot an Tagespflege
-
Fragebogen
zur Vorbereitung auf die Eignungsüberprüfung
-
Verpflichtende Erklärung
-
Ärztliche
Bescheinigung
-
Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis
von allen volljährigen Personen in Ihrem
Haushalt.
-
Nachweis über den
allgemeinbildenden Schulabschluss
-
Nachweis über einen „Erste
Hilfe Kurs am Kind“ (nicht älter als 2
Jahre)
-
Ggf. Nachweis über Ihre
Qualifizierung (Zeugnis über eine
abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder
Studium, Teilnahmebescheinigung/Zertifikat
über einen Qualifizierungskurs für
Tagespflegepersonen (160 Std.) etc.
Sollten Sie keine der o. g.
Qualifizierungen nachweisen können, ist die
Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für
Tagespflegepersonen erforderlich. Spricht
aufgrund
der von Ihnen eingereichten Unterlagen nichts
gegen eine Tätigkeit als Tagespflegeperson, wird
im Rahmen eines Hausbesuches ein persönliches
Gespräch mit Ihnen geführt. Den Termin
vereinbaren Sie mit Frau Bernhardi vom
Familienbüro.
In dem persönlichen Gespräch lernen wir Sie
näher kennen, und Sie erfahren einiges über das
Vermittlungsverfahren und die Zusammenarbeit mit
dem Familienbüro. Wenn sowohl Sie sich eine
Zusammenarbeit mit uns und wir uns eine
Zusammenarbeit mit Ihnen vorstellen können,
erhalten Sie eine schriftliche Pflegeerlaubnis.
Beabsichtigen Sie Tagespflegekinder
ausschließlich im Haushalt der Kindeseltern zu
betreuen, bedarf es einer Eignungsfeststellung
durch das Familienbüro. Bei dieser Betreuungsform wird
ebenfalls das Führungszeugnis der
Tagespflegeperson benötigt.
Ablauf des Antragsverfahrens in Kurzform für
Tagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt
Kinder betreuen möchten:
-
Beantragung eines
Polizeilichen Führungszeugnisses für alle
volljährigen Personen in Ihrem Haushalt.
-
Einholen einer ärztlichen
Bescheinung, dass Sie psychisch und
körperlich gesund sind und aus ärztlicher
Sicht nichts gegen die Tätigkeit als
Tagespflegeperson spricht.
-
Einreichen der
Antragsunterlagen im Familienbüro.
-
Vereinbarung eines Termins
zur Eignungsüberprüfung in Ihrem Haushalt.



Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung. Besuchen Sie uns einfach mal im
Familienbüro! Über Ihre Bewerbung als
Tagespflegeperson würden wir uns sehr freuen!
Internetlinks zur Kindertagespflege:
Allgemein
www.familie-mit-zukunft.de
Allgemein
www.vorteil-kinderbetreuung.de
Allgemein
www.handbuch-kindertagespflege.de
Allgemein www.tagesmuetter-bundesverband.de
Allgemein www.tagespflegebuero-nds.de
Qualifikation
www.kindertagespflege-region-hannover.de
Gesetze www.bmj.bund.de
Rechtl. Informationen www.tagespflege-vierheller.de
Leistungen der Kinderbetreuung www.bmfsfj.de
Leistungen für Eltern www.familien-wegweiser.de
Rente www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Unfallversicherung www.bgw-online.de
Mini-Job www.minijobzentrale.de