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Das Familienbüro
Im Herzen
der Stadt
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SIE SUCHEN EINE
TAGESMUTTER/TAGESVATER?
Wenn Sie nach der Geburt eines
Kindes Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen
möchten, stellen sich viele Fragen:
-
Welche Betreuungssituation
wünsche ich mir für mein Kind?
-
Wie finde ich die richtige
Tagesmutter oder soll mein Kind lieber in
einer Kindertageseinrichtung betreut werden?
-
Was bedeutet das für uns
finanziell?
Zu all diesen Fragen erhalten Sie Beratung im
Familienbüro. Sie können ohne vereinbarten
Termin zu unseren Öffnungszeiten im Familienbüro
vorbei kommen.
WAS IST KINDERTAGESPFLEGE?
Kindertagespflege kann im Haushalt der
Tagespflegeperson, im Haushalt des
Personensorgeberechtigten oder in anderen
geeigneten Räumen durchgeführt werden. Sie
bietet Kindern vor allem in den ersten
Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei
der individuelle Bedürfnisse besonders
berücksichtigt werden können. In einer
Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern hat
die Tagespflegeperson die Möglichkeit und die
Zeit, sich einzelnen Kindern intensiv
zuzuwenden. Zugleich können die Kinder
Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren
Rahmen machen. Diese Situation ermöglicht
soziales Lernen ebenso wie eine begrenzte
Auswahl an Spielpartnern.
Die Kindertagespflegestelle ist eine gesetzlich
anerkannte Betreuungsform im familiennahen
Umfeld. Sie ist hinsichtlich der qualitativen
Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit
der Betreuung in einer Kindertagesstätte. Eltern
können zwischen den verschiedenen
Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren
Bedürfnissen am besten entspricht. Im
Familienbüro beraten wir Sie gerne und zeigen
Ihnen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der
jeweiligen Betreuungsformen auf.
Tagespflegeeltern benötigen eine
Pflegeerlaubnis, wenn sie Kinder außerhalb der
Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich
und insgesamt länger als drei Monaten gegen ein
Entgelt betreuen. Sie werden vom
Familienbüro auf ihre Eignung hin
geprüft und müssen eine Qualifizierung
nachweisen. Sollten Sie sich eine
Tagespflegeperson suchen, die Ihnen nicht vom
Familienbüro vermittelt wurde, lassen Sie sich
bitte die schriftliche Pflegeerlaubnis
vorzeigen, bevor Sie einen Betreuungsvertrag
abschließen. Abgesehen davon, dass Personen, die
ohne Pflegeerlaubnis fremde Kinder im eigenen
Haushalt betreuen, eine Ordnungswidrigkeit
begehen, sind Kinder in Kindertagespflege nur
dann gesetzlich unfallversichert bei der
Landesunfallkasse Niedersachsen, wenn die
Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII nachweisen kann.
VERMITTLUNG VON
TAGESPFLEGEPERSONEN
Die Vermittlung von Tagespflegemüttern und –vätern
erfolgt in einem persönlichen Gespräch im
Familienbüro. Sie können ohne vereinbarten
Termin zu unseren Öffnungszeiten im Familienbüro
vorbei kommen. Um Ihnen die Tagespflegepersonen
nennen zu können, die Ihren Betreuungsbedarf
abdecken, nehmen wir einige Ihrer Daten auf. Im
besten Fall können wir Ihnen mehr als eine
Tagespflegeperson nennen, die zu Ihren Zeiten
zur Verfügung steht und Ihren Wünschen
entspricht. Für die Auswahl einer
Tagespflegeperson ist es ratsam, ausreichend
Zeit einzuplanen, um verschiedene
Tagespflegemütter und –väter kennen zu lernen,
und um die Eingewöhnungszeit so gestalten zu
können, wie sie ihr Kind benötigt. Weitere
ausführliche Informationen erhalten Sie unter
www.handbuch-kindertagespflege.de
WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF SIE ZU?
Die Höhe der Kosten, mit denen Sie für die
Kinderbetreuung rechnen müssen, richtet sich
nach der öffentlichen Förderung bzw. der
Vereinbarung, die Sie privat mit der
Tagespflegeperson getroffen haben.
Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für
öffentlich geförderte Kindertagespflege ist,
hängt vom Einkommen der Eltern oder des
erziehungsberechtigten Elternteils ab. Dabei
wird auch berücksichtigt, wie viele Stunden am
Tag bzw. in der Woche das Kind betreut wird.
Die tatsächliche Höhe der Bezahlung wird
zwischen Ihnen und der Tagesmutter frei
vereinbart. Die Stundensätzen liegen zwischen
3,00 und 5,00 Euro pro Stunde. Entscheidend ist
dabei, welche Leistungen in dieser Vergütung
enthalten sind, beispielsweise die Verpflegung
des Kindes.
Im Familienbüro können Sie einen Zuschuss zur
Finanzierung der Betreuung Ihres Kindes in
Kindertagespflege beantragen.
In jedem Fall ist es ratsam, einen
Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson
abzuschließen.
Beispielexemplar als Download.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung. Besuchen Sie uns einfach mal im
Familienbüro!
Internetlinks zur Kindertagespflege:
Allgemein www.vorteil-kinderbetreuung.de
Allgemein www.handbuch-kindertagespflege.de
Allgemein www.tagespflegebuero-nds.de
Gesetze www.bmj.bund.de
Rechtl. Informationen www.tagespflege-vierheller.de
Leistungen der Kinderbetreuung
www.bmfsfj.de
Leistungen für Eltern www.familien-wegweiser.de
Mini-Job www.minijobzentrale.de