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Das Familienbüro

Im Herzen der Stadt

 


 

 

 

 

SIE SUCHEN EINE TAGESMUTTER/TAGESVATER?

Wenn Sie nach der Geburt eines Kindes Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen möchten, stellen sich viele Fragen:

  • Welche Betreuungssituation wünsche ich mir für mein Kind?
  • Wie finde ich die richtige Tagesmutter oder soll mein Kind lieber in einer Kindertageseinrichtung betreut werden?
  • Was bedeutet das für uns finanziell?

Zu all diesen Fragen erhalten Sie Beratung im Familienbüro. Sie können ohne vereinbarten Termin zu unseren Öffnungszeiten im Familienbüro vorbei kommen.


WAS IST KINDERTAGESPFLEGE?

Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der individuelle Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. In einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern hat die Tagespflegeperson die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern intensiv zuzuwenden. Zugleich können die Kinder Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen machen. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine begrenzte Auswahl an Spielpartnern.

Die Kindertagespflegestelle ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertagesstätte. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Im Familienbüro beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der jeweiligen Betreuungsformen auf.

Tagespflegeeltern benötigen eine Pflegeerlaubnis, wenn sie Kinder außerhalb der Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als drei Monaten gegen ein Entgelt betreuen. Sie werden vom Familienbüro auf ihre Eignung hin geprüft und müssen eine Qualifizierung nachweisen. Sollten Sie sich eine Tagespflegeperson suchen, die Ihnen nicht vom Familienbüro vermittelt wurde, lassen Sie sich bitte die schriftliche Pflegeerlaubnis vorzeigen, bevor Sie einen Betreuungsvertrag abschließen. Abgesehen davon, dass Personen, die ohne Pflegeerlaubnis fremde Kinder im eigenen Haushalt betreuen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, sind Kinder in Kindertagespflege nur dann gesetzlich unfallversichert bei der Landesunfallkasse Niedersachsen, wenn die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII nachweisen kann.

Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen, werden umgangssprachlich als Kinderfrauen bezeichnet. Für diese Tätigkeit ist keine Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII notwendig. Wenn die Eltern bei den Betreuungskosten von der Kommune bezuschusst werden, ist allerdings eine Eignungsbestätigung erforderlich. Kinderfrauen sind von den Eltern i. d. R. weisungsabhängig, daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Mehr dazu unter www.handbuch-kindertagespflege.de – „Kindertagespflege als haushaltsnaher Minijob“.

 

VERMITTLUNG VON TAGESPFLEGEPERSONEN

Die Vermittlung von Tagespflegemüttern und –vätern erfolgt in einem persönlichen Gespräch im Familienbüro. Sie können ohne vereinbarten Termin zu unseren Öffnungszeiten im Familienbüro vorbei kommen. Um Ihnen die Tagespflegepersonen nennen zu können, die Ihren Betreuungsbedarf abdecken, nehmen wir einige Ihrer Daten auf. Im besten Fall können wir Ihnen mehr als eine Tagespflegeperson nennen, die zu Ihren Zeiten zur Verfügung steht und Ihren Wünschen entspricht. Für die Auswahl einer Tagespflegeperson ist es ratsam, ausreichend Zeit einzuplanen, um verschiedene Tagespflegemütter und –väter kennen zu lernen, und um die Eingewöhnungszeit so gestalten zu können, wie sie ihr Kind benötigt. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.handbuch-kindertagespflege.de


WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF SIE ZU?

Die Höhe der Kosten, mit denen Sie für die Kinderbetreuung rechnen müssen, richtet sich nach der öffentlichen Förderung bzw. der Vereinbarung, die Sie privat mit der Tagespflegeperson getroffen haben.

Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt vom Einkommen der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils ab. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Stunden am Tag bzw. in der Woche das Kind betreut wird.

Die tatsächliche Höhe der Bezahlung wird zwischen Ihnen und der Tagesmutter frei vereinbart. Die Stundensätzen liegen zwischen 3,00 und 5,00 Euro pro Stunde. Entscheidend ist dabei, welche Leistungen in dieser Vergütung enthalten sind, beispielsweise die Verpflegung des Kindes.

Im Familienbüro können Sie einen Zuschuss zur Finanzierung der Betreuung Ihres Kindes in Kindertagespflege beantragen.

In jedem Fall ist es ratsam, einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson abzuschließen. Beispielexemplar als Download.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns einfach mal im Familienbüro!

 

Internetlinks zur Kindertagespflege:

Allgemein                                           www.vorteil-kinderbetreuung.de

Allgemein                                           www.handbuch-kindertagespflege.de

Allgemein                                           www.tagespflegebuero-nds.de

Gesetze                                              www.bmj.bund.de

Rechtl. Informationen                         www.tagespflege-vierheller.de

Leistungen der Kinderbetreuung        www.bmfsfj.de

Leistungen für Eltern                          www.familien-wegweiser.de

Mini-Job                                              www.minijobzentrale.de