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Fachdienst 63 -
Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn Sie Ihr Mehrfamilienwohnhaus in
Eigentumswohnungen umwandeln wollen, müssen Sie
bestimmte Unterlagen vorlegen bzw. Erklärungen
abgeben. Im Einzelnen handelt es sich um die
Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, den
Aufstellungsplan der Aufteilung, die
Abgeschlossenheitserklärung und den Antrag auf
Eintragung im Grundbuch. Die
Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie bei dem
Bauaufsichtsamt auf Antrag und bei Vorlage
entsprechender Aufteilungsdarstellungen. Wenn Sie
Wohneigentum bilden wollen, sollte ein persönliches
Gespräch mit Mitarbeitern des Bauaufsichtsamtes
gesucht werden, um die Verfahrensschritte zu
besprechen.
Die Wohnungen oder sonstigen Räume müssen in sich
abgeschlossen sein. Die jeweilige Wohnung muss von
den anderen Wohnungen und den Räumen im
gemeinschaftlichen Eigentum durch Trennwände und
Zwischendecken abgeschlossen sein.
Garagenstellplätze gelten als abgeschlossene Räume,
wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen
ersichtlich sind.
Dem Antrag auf Erteilung einer
Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen
Aufstellungspläne beigelegt werden, in denen die
entsprechenden Wohnungen, sonstigen Räume oder
Garagenstellplätze verzeichnet sind.
Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher
Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend
verbindlich!
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