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Fachdienst 63 - Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister

Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

Wenn Sie Ihr Mehrfamilienwohnhaus in Eigentumswohnungen umwandeln wollen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen bzw. Erklärungen abgeben. Im Einzelnen handelt es sich um die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, den Aufstellungsplan der Aufteilung, die Abgeschlossenheitserklärung und den Antrag auf Eintragung im Grundbuch. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie bei dem Bauaufsichtsamt auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Aufteilungsdarstellungen. Wenn Sie Wohneigentum bilden wollen, sollte ein persönliches Gespräch mit Mitarbeitern des Bauaufsichtsamtes gesucht werden, um die Verfahrensschritte zu besprechen.

Die Wohnungen oder sonstigen Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Die jeweilige Wohnung muss von den anderen Wohnungen und den Räumen im gemeinschaftlichen Eigentum durch Trennwände und Zwischendecken abgeschlossen sein. Garagenstellplätze gelten als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind.

Dem Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Aufstellungspläne beigelegt werden, in denen die entsprechenden Wohnungen, sonstigen Räume oder Garagenstellplätze verzeichnet sind.

Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend verbindlich!