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Fachdienst 63 -
Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister
Baulasten
Das Baulastenverzeichnis wird im Bauaufsichtsamt der
Stadt Springe geführt. Hier können Sie darüber
Auskunft bekommen, ob auf dem Grundstück, auf dem
Sie bauen möchten, eine Baulast vorhanden ist.
Ebenso können Sie neue Baulasten zur Eintragung
bringen, um bspw. geplante Bauvorhaben realisieren
zu können. Oft führt auch der Weg zur Heilung
baurechtswidriger Zustände über die Eintragung von
Baulasten.
Wenn ein öffentliches und privates Interesse an
einer Baulast nicht mehr besteht, kann die Löschung
der Baulast beantragt werden (§ 92 Abs. 3 NBauO).
Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher
Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend
verbindlich!
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