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Fachdienst 63 - Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister

Baulasten


Das Baulastenverzeichnis wird im Bauaufsichtsamt der Stadt Springe geführt. Hier können Sie darüber Auskunft bekommen, ob auf dem Grundstück, auf dem Sie bauen möchten, eine Baulast vorhanden ist.

Ebenso können Sie neue Baulasten zur Eintragung bringen, um bspw. geplante Bauvorhaben realisieren zu können. Oft führt auch der Weg zur Heilung baurechtswidriger Zustände über die Eintragung von Baulasten.

Wenn ein öffentliches und privates Interesse an einer Baulast nicht mehr besteht, kann die Löschung der Baulast beantragt werden (§ 92 Abs. 3 NBauO).

Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend verbindlich!