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Fachdienst 63 - Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister

Bauantrag und Baugenehmigung

Bauantrag

für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen. Nicht jeder ist Bauvorlagenberechtigt. Grundsätzlich müssen die Unterlagen von einer qualifizierten und entsprechend ausgebildeten Person ausgearbeitet werden
.

Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Stadt Springe einzureichen.

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen (unvollständige Aufzählung):

  • Antragsvordruck
  • Übersichtsplan 1:5.000
  • Amtlicher Lageplan Maßstab 1:500
  • Freiflächenplan Maßstab 1:200
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen und Nachweise
  1. der GRZ (Grundflächenzahl)

  2. der GFZ (Geschossflächenzahl)

  3. der Zahl der Vollgeschosse

  4. des umbauten Raumes

  5. er Anzahl der notwendigen Einstellplätze

  • Bauzeichnungen ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
  • Erklärungen der Entwurfsverfasser (gegebenenfalls

Vollständige und aussagekräftige Unterlagen erleichtern der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung und verkürzen somit die Dauer des Prüfungsvorgangs.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird oder wenn die Ausführung drei Jahre unterbrochen worden ist. Soll erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Baumaßnahme begonnen werden, dann muss vor Ablauf der Drei-Jahresfrist ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung bei der Bauaufsicht gestellt werden.

Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend verbindlich!