Fachdienst 63 -
Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister
Bauantrag und Baugenehmigung
Bauantrag
für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen. Nicht jeder
ist Bauvorlagenberechtigt. Grundsätzlich müssen die
Unterlagen von einer qualifizierten und entsprechend
ausgebildeten Person ausgearbeitet werden.
Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit
den erforderlichen Bauvorlagen bei der Stadt Springe
einzureichen.
Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende
Bauvorlagen (unvollständige Aufzählung):
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Antragsvordruck
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Übersichtsplan 1:5.000
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Amtlicher Lageplan Maßstab 1:500
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Freiflächenplan Maßstab 1:200
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Baubeschreibung
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Berechnungen und Nachweise
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der GRZ (Grundflächenzahl)
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der GFZ (Geschossflächenzahl)
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der Zahl der Vollgeschosse
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des umbauten Raumes
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er Anzahl der notwendigen Einstellplätze
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Bauzeichnungen ( Grundrisse, Schnitte,
Ansichten)
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Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
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Erklärungen der
Entwurfsverfasser
(gegebenenfalls
Vollständige und aussagekräftige Unterlagen
erleichtern der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung und
verkürzen somit die Dauer des Prüfungsvorgangs.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das
Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der
Baumaßnahme begonnen wird oder wenn die Ausführung
drei Jahre unterbrochen worden ist. Soll erst zu
einem späteren Zeitpunkt mit der Baumaßnahme
begonnen werden, dann muss vor Ablauf der
Drei-Jahresfrist ein Antrag auf Verlängerung der
Baugenehmigung bei der Bauaufsicht gestellt werden.
Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher
Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend
verbindlich!
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