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Fachdienst 63 -
Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister
Grundstückskauf
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie
sich vergewissern, dass das Grundstück nach Größe,
Beschaffenheit und der planungsrechtlichen Situation
für Ihre geplante Baumaßnahme geeignet ist.
Erkundigen Sie sich bei uns, ob Baulasten, welche
die Bebaubarkeit einschränken können, auf dem
Grundstück eingetragen sind. Auskünfte über
Grunddienstbarkeiten erhalten Sie beim Grundbuchamt
Springe (Amtsgericht Springe).
Weitere Informationen finden Sie unter
Baulasten.
Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher
Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend
verbindlich!
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