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Fachdienst 63 - Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister

Grundstückskauf

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vergewissern, dass das Grundstück nach Größe, Beschaffenheit und der planungsrechtlichen Situation für Ihre geplante Baumaßnahme geeignet ist.
Erkundigen Sie sich bei uns, ob Baulasten, welche die Bebaubarkeit einschränken können, auf dem Grundstück eingetragen sind. Auskünfte über Grunddienstbarkeiten erhalten Sie beim Grundbuchamt Springe (Amtsgericht Springe).
Weitere Informationen finden Sie unter Baulasten

Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend verbindlich!