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Fachdienst 63 -
Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister
Bauvoranfrage
Bauvoranfrage
für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen.
Bevor Sie ein
Grundstück kaufen
oder einen
Bauantrag
einreichen, kann es sinnvoll sein, durch eine
Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen, die im
eigentlichen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden
müssen, einen Bauvorbescheid der Bauaufsichtsbehörde
zu beantragen.
So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob
eine geplante Baumaßnahme auf dem entsprechenden
Grundstück nach städtebaulichem Planungsrecht
überhaupt zulässig ist.
Auch kann sich die Bauvoranfrage auf einzelne
bauordnungsrechtliche Fragen beziehen.
Der Bauvorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde
hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven
Aussagen auch bei einer Rechtsänderung.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich in zweifacher
Ausfertigung bei der Stadt Springe einzureichen.
Der Bauvorbescheid wird ungültig, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der
Bauantrag gestellt wird.
Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher
Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend
verbindlich!
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