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Fachdienst 63 - Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister

Bauvoranfrage

Bauvoranfrage
für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen.

Bevor Sie ein
Grundstück kaufen oder einen Bauantrag einreichen, kann es sinnvoll sein, durch eine Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen, die im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden müssen, einen Bauvorbescheid der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.
So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob eine geplante Baumaßnahme auf dem entsprechenden Grundstück nach städtebaulichem Planungsrecht überhaupt zulässig ist.

Auch kann sich die Bauvoranfrage auf einzelne bauordnungsrechtliche Fragen beziehen.
Der Bauvorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen auch bei einer Rechtsänderung.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Stadt Springe einzureichen.
Der Bauvorbescheid wird ungültig, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird.

Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich möglicher Gesetzesänderungen und sind nicht abschließend verbindlich!