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Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Der Rat der Stadt Springe möchte den Bürgern mehr
Möglichkeiten geben, sich zu Wort zu melden, Wünsche
und Anregungen sowie Beschwerden zu äußern. Alle
Wahlberechtigten, aber auch Minderjährige,
ausländische Mitbürger, Verbände, Vereine,
Bürgerinitiativen und Unternehmen, die im Springer
Stadtgebiet ansässig sind, können sich an den
Anregungs- und Beschwerdeausschuss wenden.
Behörden, zu denen auch Schulen gehören, haben diese
Möglichkeit nicht.
Hier finden Sie einen Überblick über die bisherigen
Eingaben und den derzeitigen Stand der Beratungen.
Zur Einreichung einer Eingabe können Sie das
Formular am Ende
dieser Seite ONLINE ausfüllen bzw. als PDF herunterladen.
Ferner liegt es bei den folgenden Stellen aus:
- bei den Ortsräten
- in der Verwaltung / den
Verwaltungsaußenstellen
- im Bürgerbüro, Seniorenzentrum
Jede Eingabe muss mit Name und Adresse versehen
sein. Gruppen müssen einen Sprecher benennen.

Eine Eingabe muss zurückgewiesen
werden, wenn sie:
-
unleserlich ist, keinen
Absendernamen enthält oder ihr Sinn unklar ist
-
einen Eingriff in ein schwebendes
Gerichtsverfahren oder die Überprüfung einer
richterlichen Entscheidung bedeuten würde.
-
sich gegen Verwaltungshandlungen
richtet, gegen die förmliche Rechtsbehelfe
möglich sind
-
Entscheidungen betreffen, die
allein in der Verantwortung der Verwaltung
liegen
-
eine Dienstaufsichtsbeschwerde
oder schutzwürdige private Interessen betrifft.
-
keine neuen Informationen zu
einer Angelegenheiten enthält, die innerhalb der
letzten zwei Jahre im Rat oder einem Ausschuss
entschieden wurde.
-
eine sachliche Überprüfung nicht
möglich ist.
-
sich in Beschimpfungen oder
Beleidigungen erschöpft.
Download des Formulars "Eingabe an den Anregungs-
und Beschwerdeausschuss"
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