Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

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Allgemeine Informationen

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Grundstücksentwässerung an die genannten Ansprechpartner. Wir beraten Sie gern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Entwässerungsantrag mit den notwendigen Anlagen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung an. Wenden Sie sich bitte an den/die genannten Ansprechpartner.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage  

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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