Erbbaurechte

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Frau Manuela Ludorff (Erbbaurechtsverträge)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 56 // 1. OG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-252
Telefax: 05041 73-9252
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Frau Angela Köster-Schmidt (Erbbauzinsen)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 58 // 1. OG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-253
Telefax: 05041 73-9253
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Allgemeine Informationen

Das Erbbaurecht ist das Recht, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten.

Auch die Stadt Springe ist sowohl Erbbaurechtsnehmerin als auch Erbbaurechtsgeberin.

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