Hundehaltung Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau C. Geide (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-285
Telefax: 05041 73-9285
E-Mail:
Frau H. Stappenbeck (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-257
Telefax: 05041 73-9257
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.


Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.



Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Springe durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Springe, wenn der Hund im Stadtgebiet von Springe gehalten wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefülltes Anmeldeformular

Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Anmeldung möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Springe anzumelden.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Die Hundesteuer beträgt

  • für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
  • für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
  • und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
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