Hundesteuer Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau H. Stappenbeck (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-257
Telefax: 05041 73-9257
E-Mail:
Frau C. Geide (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-285
Telefax: 05041 73-9285
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Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.

Die Hundesteuer beträgt

  • für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
  • für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
  • und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
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