Kinderreisepass

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BürgerserviceStandort anzeigen
Rathaus
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-115
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Mi 8:00-12:00 Uhr
Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr 8:00-12 Uhr

Eingang B


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Hinweis:

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Geburt) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter:

Bundesministerium des Innern

An wen muss ich mich wenden?

Fachdienst Ordnung & Verkehr der Stadt Springe, Tel.: 05041/73-115

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Biometrisches Lichtbild

- Vorhandene Personaldokumente

- bei Erstausstellung: Geburtsurkunde

- Elterliche Zustimmungserklärung

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
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