Regelmäßig wiederkehrende Forderungen, wie Grundbesitzabgaben, können zur jeweiligen Fälligkeit auf dem Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens durch die Stadtkasse eingezogen werden.
Die Voraussetzung hierzu ist ein SEPA-Lastschriftmandat.
Abgebucht werden können nur zukünftige Forderungen. Rückstände sind in jedem Fall zu überweisen.