SEPA-Lastschrift

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Frau Tanja KannenbergStandort anzeigen
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Auf dem Burghof 1
31832 Springe
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Allgemeine Informationen

Regelmäßig wiederkehrende Forderungen, wie Grundbesitzabgaben, können zur jeweiligen Fälligkeit auf dem Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens durch die Stadtkasse eingezogen werden.

Die Voraussetzung hierzu ist ein SEPA-Lastschriftmandat.

Abgebucht werden können nur zukünftige Forderungen. Rückstände sind in jedem Fall zu überweisen.

Verfahrensablauf
  • Für den Neuantrag zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren füllen Sie bitte das "SEPA-Lastschriftmandat" (PDF) aus.

Vor dem ersten Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift wird die Stadt Springe Sie über den Einzug dieser Verfahrensart in einer Vorabankündigung informieren und Ihnen die Mandatsreferenz mitteilen, unter der zukünftig abgebucht wird.

Sobald die Änderung der Bankverbindung eingegeben wurde, erhalten Sie von der Stadtkasse (ähnlich wie bei einem Neuantrag) eine Vorabankündigung.

  • Wünschen Sie, dass zukünftige Forderungen nicht mehr von Ihrem Konto abgebucht werden, genügt ein formloses Anschreiben an die Stadtkasse unter dem Betreff "Rücknahme SEPA-Lastschriftmandat". Geben Sie hierbei bitte Ihre Bankverbindung und die Mandatsreferenz an, welche Sie bei jeder Abbuchung auf Ihren Kontoauszügen finden.
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