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Bauvoranfrage gemäß § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Durchschnittliche Lesedauer: 3 Minuten

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihrer Baumaßnahme vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch die Bauvoranfrage geleitet. Vorab einige Hinweise zu dem, was Sie erwartet und was Sie vorbereiten sollten.

Grundsätzlich können Bauherrinnen und Bauherrn eine Bauvoranfrage stellen. Wenn aber die untere Bauaufsichtsbehörde für die Bauvoranfrage die Erstellung der Bauvorlagen durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser für erforderlich erachtet, dann ist eine solche Person erforderlich. Die jeweilige Person hat die Bauvoranfrage elektronisch gemäß § 3 a Abs. 1 NBauO unter Verwendung eines persönlichen Nutzerkontos auf dem Sicherheitsniveau mindestens „substanziell“ zu übermitteln.

Zur Bauvoranfrage gehören die Bauvorlagen, die für die Beurteilung der Bauvoranfrage erforderlich sind. Die erforderlichen Unterlagen sowie die Vorgaben für die Dateien ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig.

Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:

  • Die Bauherrin, der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erstellt die für die Bauvoranfrage erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO. Ist die antragstellende Person nicht für den Inhalt einer Bauvorlage verantwortlich, so muss die Bauvorlage mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der dafür verantwortlichen Person versehen sein. Bei Behörden oder Stellen kann dies auch ein qualifiziertes elektronisches Siegel sein. Bitte achten Sie insbesondere auf die Strukturierung der Dateiinhalte und die Dateinamen. Sind alle erforderlichen Bauvorlagen zusammengestellt, kann die Bauvoranfrage gestellt werden.
  • Die Bauherrin, der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser identifiziert sich mittels Nutzerkontos (BundID) auf dem Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“.
  • Die Eingabemasken des Online-Dienstes sind auszufüllen, wie es durch den Antragsassistenten vorgegeben ist.
  • Die antragstellende Person fügt die erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO hinzu.
  • Nach Eingabe der erforderlichen Pflichtangaben erstellt der Antragsassistent eine Übersicht der eingetragen Antragsdaten. Die antragstellende Person überprüft die darin enthaltenen Angaben und übermittelt dann die Bauvoranfrage verbindlich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Wie geht es mit der Bauvoranfrage weiter?

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage zunächst auf Vollständigkeit.
  • Zu der Bauvoranfrage wird ein Vorgangsraum eingerichtet, der zur Kommunikation dient. Die Bauherrin, der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser fügt im Vorgangsraum bei Bedarf oder nach Aufforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde weitere Unterlagen zum Antrag hinzu.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Über den Vorgangsraum werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde auch diejenigen Behörden und Stellen beteiligt, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung erforderlich ist.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung.
  • Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie am Ende den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Kostenfestsetzungsbescheid elektronisch über Ihr Portalpostfach. Alternativ können Sie die Bescheide auch postalisch erhalten.
  • Zahlen Sie die Kosten (Gebühren und Auslagen) per SEPA-Überweisung, einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren oder folgen Sie den Anweisungen auf dem gesonderten Kostenfestsetzungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Zur Beurteilung der Bauvoranfrage einzelfallabhängige Unterlagen:
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte und der Lageplan
    • Bauvorlagen zur Beurteilung Bauvoranfrage

Gebühren

Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

Fristen

Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird.

Hinweise / Besonderheiten

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

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