BEGIN:VCARD
VERSION:3.0
FN:Fachdienst 63 - Bauaufsicht
N:;Fachdienst 63 - Bauaufsicht;;
ADR;LABEL="\nZur Salzhaube 9\n31832 Springe\n";TYPE=work:;;Zur Salzhaube 9;Springe;;31832;
ADR;TYPE=home:;;;;;
ADR;TYPE=postal:;;;;;
TEL;TYPE=voice,work:
TEL;TYPE=voice,work:
TEL;TYPE=voice,work:
TEL;TYPE=fax,work:
EMAIL;PREF=1;TYPE=work:
EMAIL;PREF=2;TYPE=work:
EMAIL;PREF=3;TYPE=work:
ORG;LANGUAGE=de:;
NOTE;LANGUAGE=de:Der Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Springe ist für Baugenehmigungsverfahren im Bereich der Stadt Springe zuständig. Darüber hinaus ist er aber auch für Bauvoranfragen, Verfahren nach 62 NBauO, Gebrauchsabnahmen, Baulasten, Bescheinigungen nach Wohnungseigentumsrecht und Bauberatung allgemein zuständig. Außerdem nimmt die Bauaufsichtsbehörde auch die Aufgabe einer unteren Denkmalschutzbehörde wahr.\n\nDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht bieten sich an, baurechtliche Fragen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Wegen der sich häufig verändernden Vorschriften im öffentlichen Baurecht sollten Bauwillige von diesem Angebot Gebrauch machen. Oftmals können Lösungen gefunden werden, die ihre Wünsche in Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts bringen. Um allerdings Wartezeiten zu vermeiden, sollte jeweils eine telefonische Terminabsprache erfolgen.
URL:
PRODID:-//NOLIS GmbH//NOLIS-Manager//DE
REV:20260527T203400Z
END:VCARD
