Die Stallpflicht für Geflügel wurde mit Allgemeinverfügung ab Samstag, 1.5.2021, flächendeckend aufgehoben. D.h. ab Samstag darf Geflügel wieder uneingeschränkt im Freien gehalten werden.
Es besteht weiter eine mäßige Einschleppungsgefahr, die aber eine Aufstallung fachlich nicht mehr rechtfertigt.
Tote Wildvögel der bekannten Arten werden aber weiter eingesammelt und auf Vogelgrippe untersucht. Meldungen dazu können weiter unter Tel. 0511/616 22095 bzw. fdvv@region-hannover.de abgegeben werden.