Update:
Die Ergebnisse in den Städten und Gemeinden in der Region finden Sie ab 18:00 Uhr unter folgendem Link:
Die Ergebnisse aus Springe finden Sie auch dort und direkt hier:
Hinweise und Bekanntmachungen zur Europawahl
In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 26. Februar 2019 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Maßgeblich ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung.
Demzufolge ist – insbesondere bei einem Umzug – Folgendes zu beachten:
Links unter "Dokumente" ist hierzu ein PDF-Dokument abgespeichert.
Wahlbekanntmachung
Die Wahlbekanntmachung ist links unter "Dokumente" als pdf-Dokument abrufbar.
Briefwahlstelle
Zur Ausstellung der Wahlscheine und Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird in dem Zeitraum
vom 02. bis 24. Mai 2019
die Briefwahlstelle im Feuerwehrgerätehaus Springe, Auf dem Burghof 3a, 31832 Springe, eingerichtet.
Dort besteht auch die Gelegenheit, gleich an Ort und Stelle zu wählen.
Die Briefwahlstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags bis Mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitag, 24. Mai von 8.00 bis 18.00 Uhr
Wahlbenachrichtigungskarten
Auf http://www.citipost.de/Hannover/Unternehmen/Presse/Europawahl-2019 finden Sie ab der 17. Kalenderwoche eine Rubrik, in der Sie nach Eingabe der Postleitzahl und des Straßennamens den Zustellstatus der Wahlbenachrichtigungskarten einsehen können. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden nach Ostern erstellt und versandt.
Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse
Das Wählerverzeichnis zu der Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Springe wird in der Zeit vom
06. Mai 2019 bis 10. Mai 2019
während der Öffnungszeiten Montag – Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
und zusätzlich am Dienstag, 07.05. von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie Donnerstag, 09.05. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus, Eingang B, Zimmer 30, Auf dem Burghof 1, 31832 Springe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Diese Örtlichkeit ist barrierefrei erreichbar.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom
06. Mai 2019 bis spätestens 10. Mai 2019, 12:00 Uhr, bei Stadt Springe, Eingang B,
Zimmer 30, Auf dem Burghof 1, 31832 Springe, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.