An dieser Stelle halten wir Sie über die Maßnahmen und Empfehlungen der Region Hannover sowie der Stadt Springe im Umgang mit dem Coronavirus auf dem Laufenden.
Die am 27.03.2020 vom Land Niedersachsen veröffentlichte Verordnung verbietet ab sofort die Abholung bestellter Waren durch die Kunden im Nichtlebensmittel-Einzelhandel, Online-Handel, in Bau- und Gartenbaumärkten in der Verkaufsstelle oder einem Warenlager. Die Waren dürfen künftig nur noch nach vorangegangener Bestellung ausgeliefert werden.
Hier finden Sie den Erlass sowie eine Positivliste des Landes Niedersachsen.
Telefonische Beratung zu Ihren Fragen rund um das Corona-Virus erhalten Sie unter folgenden Hotlines:
Bundesgesungheitsministerium: 030 346465100 Unabhängige Patientenberatung: 0800 0117722 Landesgesundheitsamt: 0511 4505555 Gesundheitsamt Region Hannover: 0800 7313131 Niedersächsische Landesregierung: 0511 1206000 |
#gemeinsamfuerspringe #wirbleibenzuhause Videobotschaft von Christian Springfeld vom 25. März 2020:
+++ Update 22.03.2020 21:30 Uhr - Starke Einschränkungen für den öffentlichen Raum - Land Niedersachsen setzt Leitlinien des Bundes und der Länder um +++
Hier unsere Zusammenfassung der neuen verbindlichen Regeln seit dem 22. März 2020. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden können. Wenn es dazu Fragen gibt: Ruhig fragen!
1. Grundsatz: Keine Kontakte zu anderen Menschen außer denen, mit denen Sie in einem Haushalt leben. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn es absolut notwendig ist und draußen (siehe unten).
Bedeutet: Keine persönlichen Besuche. Nicht zum Kaffee, nicht zum Klönen, nicht zum Essen, nicht zum Spielen, nicht zum Feiern. Nichts. Auch Ihre Kinder spielen nicht mehr mit den Nachbarskindern oder Freunden.
2. In der Öffentlichkeit dürfen Sie sich nur allein (maximal zu zweit) bewegen, dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Bedeutet: Sie gehen alleine (maximal zu zweit) spazieren. Sie treiben alleine (maximal zu zweit) Sport. Nur mit Angehörigen und den Menschen, mit denen Sie ohnehin in einem Haushalt leben, dürfen Sie sich auch mit mehr als zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten.
3. Sie dürfen das Haus nur verlassen ("sich in der Öffentlichkeit bewegen"), wenn Sie einen guten Grund dafür haben.
Gute Gründe („notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen“) sind beispielsweise:
In der Freizeit: Spazieren gehen oder fahren. Sport, Bewegung, frische Luft.
Im Beruf: Der Weg zur Arbeit oder die berufliche Tätigkeit im Freien: Beispielsweise in der Landwirtschaft, auf Baustellen und dergleichen und in Verbindung damit auch der Weg zur Notbetreuung der eigenen Kinder.
Sonst im Alltag: Der Weg zum Einkaufen (Lebensmittel), zur Bank, zur Post, zum Arzt, zur Apotheke, zum Blutspenden und ähnliches.
4. Geschlossen werden: Restaurants und Gaststätten (nur außer Haus Verkauf), Friseure, Nagel- und Kosmetikstudios. Baumärkte sind nur noch für Profis (gewerbliche Kunden) geöffnet.
Dies ist eine unverbindliche nicht abschließende Zusammenfassung der Allgemeinverfügung der Niedersächsischen Landesregierung vom 22. März 2020. Verbindlich ist nur der Text der Verfügung selbst. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 18. April 2020 (24 Uhr) und kann verlängert werden.
Diese Allgemeinverfügung der Landesregierung bieten wir Ihnen hier im Originaltext zum Download an.
Das Land Niedersachsen bietet eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen: FAQ-Liste Land Niedersachsen.
+++ Update 21.03.2020 10:15 Uhr - Restaurants und Speisegaststätten müssen schließen. Es ist lediglich ein Außerhausverkauf nach vorheriger Bestellung möglich +++
Auch Restaurants und Speisegaststätten müssen nun schließen. Es ist lediglich ein Außerhausverkauf nach vorheriger Bestellung möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Region Hannover folgt.
+++ Update 20.03.2020 15:00 Uhr - Corona-Hotline der AOK Niedersachsen eingerichtet +++
Die AOK Niedersachsen hat die „Corona-Hotline des Landes Niedersachsen" eingerichtet.
Dort können die Fragen rund um den Gesundheitsschutz beantwortet werden. Expertinnen und Experten beantworten in der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 4505-555 Fragen zum neuen Coronavirus SARS-CoV-2.
Weiterhin steht Ihnen das Bürgertelefon der Region Hannover unter der Telefonnummer 0800 7313131 täglich zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Den Bürgerservice der Stadt Springe erreichen Sie Mo-Fr von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags 14 bis 17 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 05041 73-115
+++ Update 20.03.2020 08:15 Uhr - Allgemeinverfügung der Stadt Springe über die Zulassung der Sonntags- und Feiertagsöffnung von Verkaufsstellen +++
Die Stadt Springe erlässt für das Stadtgebiet der Stadt Springe gemäß § 5 a des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten vom 08.03.2007 (NLöffVZG) in der derzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung
+++ Update 17.03.2020 18:45 Uhr - Text der Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Beschränkung von sozialen Kontakten liegt vor +++
Die jüngste Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich bieten wir Ihnen hier zum Download an.
Alle für das Stadtgebiet Springe maßgebliche Allgemeinverfügungen der Region Hannover:
www.hannover.de/allgemeinverfuegungcorona
Hintergrund: Leitlinie der Bundesregierung und der Bundesländer zum Kampf gegen die Corona-Epidemie vom 16. März 2020
+++ Update 17.03.2020 15:15 Uhr - Wertstoffhöfe im gesamten Regionsgebiet bleiben bis auf weiteres geschlossen +++
- aha orientiert sich an Erlass der niedersächsischen Landesregierung
- Wertstoffhöfe im gesamten Regionsgebiet bleiben bis auf weiteres zu
- Gewerbebetriebe können weiter auf den Deponien anliefern
Details: www.aha-region.de
+++ Update 17.03.2020 11:45 Uhr - Wichtige Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer +++
Sollten Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer durch die aktuelle Situation wirtschaftlich betroffen sein, erhalten Sie wichtige Informationen und Kontaktdaten auf der Seite der Wirtschaftsförderung der Region Hannover
Wirtschaftsförderung Region Hannover
+++ Update 17.03.2020 08:45 Uhr - Die Stadtverwaltung ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen +++ Leitlinie der Bundesregierung und der Bundesländer zum Kampf gegen die Corona-Epidemie vom 16. März 2020 +++
Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.
Leitlinie zum Kampf gegen die Corona-Epidemie
+++ Update 16.03.2020 16:00 Uhr - Die Stadtverwaltung wird bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen +++
Die Stadtverwaltung wird bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stadtverwaltung bleibt arbeitsfähig und ist telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erreichbar. In dringenden Fällen, die ein persönliches Erscheinen erforderlich machen und keinen Aufschub dulden, kann telefonisch ein Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminvereinbarung gibt es keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung.
Zur Terminvereinbarung im Bürgerservice der Stadt Springe ist dieser einheitlich unter 05041 73 115 erreichbar. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Fachdiensten sind darüber hinaus auch weiterhin direkt erreichbar.
Die Sitzungen des Rates der Stadt Springe, seiner Fachausschüsse und des Verwaltungsausschusses werden bis auf Weiteres abgesagt. Neue Sitzungstermine werden – wenn möglich – nach den Osterferien abgestimmt. Den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern wird empfohlen, auch auf Sitzungen der Ortsräte bis auf Weiteres zu verzichten.
Auch die städtischen Sporthallen werden bis auf Weiteres geschlossen.
Für das Verhalten in der Öffentlichkeit gilt ganz allgemein: Wer nicht unbedingt das Haus verlassen muss, bleibt – wenn es irgendwie geht – zu Hause. Der Ernst der Lage verbietet es leider auch, sich entspannt in Kneipen, Cafés und Restaurants zusammenzusetzen.
+++ Update 14.03.2020 10:45 Uhr - Schulen und Kindertagesstätten bleiben ab Montag,16. März 2020 bis mindestens zum 18. April 2020 geschlossen +++ Besuche in der Stadtverwaltung auf ein absolutes Minimum reduzieren +++
In Schulen und Kindertagesstätten wird es eine Notbetreuung bis zur 8. Klasse geben. Die einzelnen Einrichtungen informieren selbst über Art und Ausmaß der Notbetreuung im Internet und über Aushänge. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall für weitere Informationen vorab per Telefon oder E-Mail an Ihre jeweilige Schule oder Kindertagesstätte. Suchen Sie die Einrichtung im Interesse des Infektionsschutzes zur Klärung von Fragen bitte nicht persönlich auf.
Diese Notbetreuung gilt für Kinder von Erziehungsberechtigten, die im Bereich der sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind. Insbesondere:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug
- und vergleichbare Bereiche
- Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere der Wasser, Strom- und Gasversorgung),
- Beschäftigte im Bereich der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel)
- Beschäftigte im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation
- Beschäftigte im Bereich des Finanzwesens (Bargeldversorgung, kartengestützte Zahlungsverkehr, konventioneller Zahlungsverkehr)
Details Entnehmen Sie bitte der zu Grunde liegenden Allgemeinverfügung der Region Hannover (www.hannover.de/allgemeinverfuegungcorona).
Die Frage der Erstattung von Entgelten für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen wird geklärt.
Aufgrund der dynamischen Lage in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus bitten wir unbedingt auch die Besuche bei der Stadtverwaltung auf das absolut notwendige Mindestmaß zu reduzieren.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg zu erreichen. Sollte ein persönliches Erscheinen unumgänglich sein, weisen wir auf die Hygieneetikette hin und bitten auf Händeschütteln etc. zu verzichten.
Wenn Sie sich krank fühlen, sehen Sie bitte von einem Besuch in der Stadtverwaltung ab!
Die Tourist-Info und das Museum bleiben ab dem 16.03.2020 bis voraussichtlich 18.04.2020 für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter sind ausschließlich per Telefon, E-Mail und auf dem Postweg zu erreichen.
Auch die Stadtbibliothek bleibt bis zum 18.04.2020 geschlossen. Ausgeliehene Bücher können über den Rückgabekasten zurückgegeben werden. Die Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch, per E-Mail und Post zu erreichen. Der Onlineauftritt steht wie gewohnt zu Verfügung. Bei der Online-Ausleihe gibt es keine Beschränkung.
Das Hallenbad ist bereits geschlossen. Auch die Jugendzentren der Stadt bleiben ab Montag 16.03.2020 bis voraussichtlich 18.04.2020 geschlossen.
Privaten Veranstaltern wird dringend empfohlen, ihre Veranstaltungen im Interesse des Infektionsschutzes ebenfalls abzusagen. Diese Empfehlung gilt ausdrücklich auch für kleinere private Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Familienfeiern, oder auch Trainingszeiten der Sportvereine.
Hier finden Sie weitere Informationen der Region Hannover zu den Schließungen von Schulen und Kitas sowie Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege:
Aktuelle Meldungen der Region Hannover zum Coronavirus finden Sie hier:
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19, Coronavirus SARS-CoV-2) gilt weiterhin vor allem eines: Ruhe bewahren. Schränken Sie soziale Kontakte so weit wie möglich ein und beachten Sie weiterhin die Hygienemaßnahmen, vor allem regelmäßiges und gründliches Händewaschen ist - wie in jeder Erkältungssaison - sehr wichtig.
Was im Verdachtsfall zu tun ist und wie man sinnvoll vorbeugen kann, hat das Gesundheitsamt der Region Hannover hier im Detail zusammengefasst:
Es gibt auch eine kostenfreie Hotline (Bürgertelefon) zum Thema unter 0800-7313131 (Region Hannover) oder 0511-4505555 (Landesgesundheitsamt).