Im Vergleich zum Jahr 2016 ändert sich der Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung nicht. Da nach jetzigem Stand auch der Grundsteuerhebesatz unverändert bleibt (der Ratsbeschluss dazu steht allerdings noch aus), wird auf einen Bescheidversand für 2017 an alle Grundsteuer- bzw. Gebührenpflichtigen verzichtet; alte Abgabenbescheide gelten immer solange, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Hierdurch können erhebliche Versand- und Druckkosten eingespart werden.
Der Abgabenbescheid 2016 gilt damit grundsätzlich auch für 2017; die entsprechenden Fälligkeiten für 2017 können dem 2016er Bescheid entnommen werden. Abgabenbescheide für 2017 erhalten demnach nur diejenigen Grundsteuer- bzw. Gebührenpflichtigen, wo sich eine Änderung ergeben hat oder die 2017 erstmals zahlungspflichtig werden.
Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundbesitzabgaben erteilen oder ändern wollen, erhalten Sie hier alle dafür notwendigen Informationen - klick.
Für weitere Fragen stehen die links augeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Grundbesitzabgabenbescheide für 2017
Grundbesitzabgabenbescheide für 2017
Bescheide 2016 gelten auch 2017 | keine Änderungen im Vergleich zu 2016 | Einsparung von Versand- und Druckkosten
Ansprechpartner/in
Frau H. Stappenbeck | |
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-257 Telefax: 05041 73-9257 E-Mail: hildegard.stappenbeck@springe.de | |
Frau C. Geide | |
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-285 Telefax: 05041 73-9285 E-Mail: cornelia.geide@springe.de |
Organisationseinheiten
Fachdienst 20 - Finanzen | |
Rathaus Auf dem Burghof 1 31832 Springe E-Mail: finanzen@springe.de |
Meldung vom 29.12.2016
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