Aufgrund des anhaltenden Pandemiegeschehens hat der Rat der Stadt Springe in seiner Sitzung am 01.10.2020 beschlossen, dass bei coronabedingten Einschränkungen des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2020/2021 die Erhebung der Elternbeiträge für die Zeiträume ausgesetzt wird, in denen in den Kindertagesstätten bzw. in den Kindertagespflegestellen nur ein eingeschränkter Betrieb (Szenario B) oder eine Notbetreuung (Szenario C) erfolgt.
Essensentgelte werden unabhängig von etwaigen Einschränkungen des Betriebs immer dann erhoben, wenn eine Verpflegung angeboten wird.
Das Land Niedersachsen hat angekündigt für die Zeit ab dem 11.01.2021 bis zunächst zum 31.01.2021 landesweit den Betrieb von Kindertagesstätten zu untersagen. Eine Notbetreuung soll angeboten werden.
Sofern die angekündigten Regelungen durch das Land Niedersachsen umgesetzt werden, müssen Eltern, deren Kinder in den Kindertagesstätten betreut werden, während des Zeitraums der Betriebsuntersagung keine Elternbeträge entrichten.
Für Rückfragen zu etwaigen Erstattungen von Elternbeiträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Träger der Kindertagesstätte, in der Ihr Kind betreut wird.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege nur von den ab dem 11.01.2021 geplanten Regelungen betroffen ist, sofern die Betreuung in einer Großtagespflegestelle erfolgt.