Die Pandemie-Lage ist zunehmend schwierig.
Es besteht daher die Notwendigkeit, auch bei Versammlungen, die bisher relativ unreglementiert stattfinden konnten, den Zugang zu beschränken. Dies gilt nun auch für die Sitzung des Rates der Stadt Springe am 09.12.2021.
Die Corona-Verordnung hat vor Kurzem die Möglichkeit geschaffen, dass auch die/der Vorsitzende der Vertretung - hier also der Ratsvorsitzende - im Rahmen seines Hausrechts den Zugang regeln kann (§ 8 Abs. 3. Nr.5 Corona-VO i.V.m. einem Runderlass des Nds. Innenmisinsteriums).
Hiervon hat der Ratsvorsitzende, Herr Dr. Eberhard Brezski, gestern Gebrauch gemacht.
Für die Sitzung des Rates der Stadt Springe am 09.12.2021 ist damit die Anwendung der „3G-Regelung“ angeordnet.
Besuchende werden daher gebeten,
- Impf-
- Genesenen- oder
- Testnachweis
- eine Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder vergleichbar)
mitzubringen.
Es erfolgt eine Einlasskontrolle vor Ort.