Lärmaktionsplan
Fortschreibung des Lärmaktionsplans vom 18.12.2019
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 die Aufstellung des Lärmaktionsplans (LAP) der Stadt Springe, 4. Runde, für die Hauptverkehrsstraßen und damit die Fortschreibung des Lärmaktionsplans, 3. Runde, vom 18.12.2019 (s. Anlage LAP 2019, 3. Runde) beschlossen (Drucksache 524/2021-2026).
Aufgrund der EU-Umgebungslärm Richtlinie (2002/49/EG), in deutsches Recht umgesetzt in § 47a-f BImSchG und der 34. BImSchV, ist die Stadt Springe verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Fahrzeuge/Tag einen Lärmaktionsplan aufzustellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Im Gebiet der Stadt. Springe sind die Bereiche entlang der B 217, der L 421 (ab B 217 Richtung Bad Münder) sowie der B 3 östlich von Gestorf durch Überschreiten des Schwellenwertes einzubeziehen.
Die vom Land Niedersachsen (Zentrale Unterstützungsstelle des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim) erarbeiteten und der Stadt Springe zur Verfügung gestellten Lärmkarten können hier eingesehen werden:
Weitere Informationen zu den Lärmkarten können hier abgerufen werden:
Bei der Fortschreibung des LAPs wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 1. November bis 1. Dezember 2023 stattgefunden.
Der Verwaltungsausschuss hat am 25.01.2024 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst (Drucksache 524/2021-2026 – 1). Die Beteiligung wurde vom 26. Februar 2024 bis zum 26. März 2024 durchgeführt.
Der LAP, 4. Runde, soll im Sommer 2024 durch den Rat der Stadt Springe beschlossen werden und wird anschließend auf der Internetseite der Stadt Springe zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan sind auf folgender Internetseite des Landes Niedersachsen bereitgestellt:
Organisationseinheiten
Fachdienst 61 - Stadtplanung | |
Zur Salzhaube 9 31832 Springe | Dienstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |
Dokumente
Lärmaktionsplan (3 MB) |