Starkregen und Sturzfluten
Die Bilder von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen in Presse, Internet und TV nehmen zu. Um Schäden durch solche Ereignisse an Ihrem Eigentum zu vermeiden, können Sie bereits vieles selbst tun. Zu manchen Vorsorgemaßnahmen sind Sie als Grundstücks- bzw. Hausbesitzer sogar verpflichtet. Die Stadt Springe möchte Sie darüber informieren, was zu beachten ist und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten können.
Starkregen - was ist das?
Als Starkregen werden Unwetter bezeichnet, bei denen in kurzer Zeit sehr hohe Niederschlagsmengen fallen. Der Deutsche Wetterdienst warnt, wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden:
© DWD
Wie entsteht Starkregen?
Starkregen tritt vor allem in warmen Sommermonaten auf. Stark vereinfacht passiert folgendes: Je mehr sich die Luft erwärmt, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen und es kommt zu Wolkenbildung. Beim Zusammentreffen mit kalter Luft kondensiert die Feuchtigkeit und ergießt sich auf relativ kleinem Raum. Unwetterartige Regenfälle sind die Folge, die nur sehr kurzfristig vorhergesagt werden können.
Welchen Einfluss hat der Klimawandel?
Klimaprognosen sagen voraus, dass die globalen Temperaturen um mehrere Grad Celsius steigen. Dies gilt auch für Deutschland. Da die stärker erwärmte Luft mehr Wasser aufnehmen kann ist künftig mit einer Zunahme von Starkregenereignissen zu rechnen.
Welche Apps warnen mich?
Eine Bandbreite an Apps warnen Sie ortsspezifisch vor Unwetter. Hier gibt es verschiedene Anbieter von Apps, die sie unter dem Suchbegriff „Warnwetter App“ passend zu ihre Bedürfnisse finden können.
Hier finden Sie die App des Deutschen Wetterdienstes
Unwetterwarnungen
Sind auch auf den Teletext-Seiten der Fernsehsender zu finden.
Bin ich durch Starkregen gefährdet?
Die Auswirkungen von Starkniederschlag treten überall auf und können uns alle treffen. Im Gegensatz zu Hochwasserereignissen, gehen die Überflutungen nach Starkregen meist nicht von erhöhten Wasserständen in Gewässern aus, sondern entstehen durch außergewöhnlich starke und intensive Niederschläge, die auch örtlich begrenzt auftreten. Aufgrund dieser Gegebenheiten sind Vorwarnzeiten meist sehr kurz. Es empfiehlt sich ein vorbeugender Schutz, um empfindliche Vermögensschäden zu vermeiden.
Bevor Sie Maßnahmen auf ihrem Grundstück ergreifen, ist eine eingehende Überprüfung der möglichen Überflutungsgefährdung durchzuführen:
- Besteht ein Überflutungsrisiko für mein Haus/Grundstück?
- Keller gemauert oder als Betonwanne, Tiefgarage, Terrassen- und Eingangstüren, Mauerdurchbrüche, Lichtschächte, Bodeneinläufe
- Welche Gegebenheiten sind zu beachten?
- Hanglage, Gewässernähe, Geländetiefpunkt, Rückstauebene
- Welche Gebäudeteile wären besonders betroffen?
- Gesamtes Gebäude, nur Teile, Erdgeschoß gefährdet?
- Wie groß wird der finanzielle Schaden an der Bausubstanz und an Hab und Gut?
- Kellerräume, Souterrainwohnung, Raumnutzung, Bodenaufbau, Heizung, Öltanks, Waschmaschine, Kühltruhe, Wandaufbau und Bodenbelag
Erst nach einer eingehenden Analyse und Feststellung aller Schwachstellen, kann entschieden werden, was zu tun ist. Die folgenden Maßnahmen sind beispielhaft dargestellt und können einzeln oder in Kombination umgesetzt werden. Welche der Maßnahmen sinnvoll für ihr Gebäude auf ihrem Grundstück sind, ist individuell festzulegen. Bitte wenden Sie sich bei der Umsetzung in jedem Fall an den Fachbetrieb ihres Vertrauens, um die Gewähr zu haben, dass die Maßnahmen im Schadensfall greifen.
Wie gefährdet Sie tatsächlich sind, hängt nicht nur von der Lage des Gebäudes, sondern auch von Ihrem Gebäude selbst ab. Betrachten Sie die potentiellen Eindringwege von Wasser in Ihr Haus und erwägen Sie geeignete Maßnahmen als Objektschutz.
Wie kann Wasser in mein Gebäude eindringen?
Mögliche Schwachstellen sind in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Zutrittswege:
Fenster
Türen
Lichtschächte
Kellerfenster
Kanalnetz
Dachhaut
Regenfallrohre
Leitungsdurchführungen
Undichte Außen- / Kellerwände
Undichte Bodenplatte
Undichte Grundleitungen
Bei einem Starkregenereignis kann das Wasser auf unterschiedlichen Wegen auf Ihr Grundstück oder in Ihr Gebäude eindringen:
- Auf der Erdoberfläche abfließendes Regenwasser kann über tiefer oder ebenerdig liegende Gebäudeöffnungen (z.B. Türen, Treppen, Lichtschächte oder Garageneinfahrten) in Ihr Gebäude eindringen.
- Das Wasser im Kanal steigt an und drückt durch den Hausanschluss in den Keller. Wenn Sie keine Rückstausicherung haben, kommt es zur Überflutung im Keller. Achtung: ein Keller ohne Rückstausicherung kann auch bei leichten Regenfällen oder trockenem Wetter überflutet werden.
- Es kann nach Starkregen oder während lang anhaltender Nässeperioden zu einem Aufstauen von Sickerwasser am Gebäude kommen. Dieses Wasser kann in Ihr Gebäude eindringen oder für feuchte Wände sorgen.
- Gewässer können durch Starkniederschläge schlagartig anschwellen und bebaute Gebiete unabhängig von Hochwasserereignissen überfluten.
Für eine erste eigene Abschätzung der Gefährdung können Sie folgende Checkliste nutzen
Welche Schäden können entstehen?
Starkregenereignisse treten ohne die Möglichkeit ausreichender Vorwarnzeiten ein und können enorme Schäden verursachen. Ein wirksamer Schutz ist daher nur vorbeugend möglich. Wir möchten wir Sie auf folgende, möglicherweise auftretende Schäden hinweisen:
- Überflutung von Souterrainwohnungen, Kellerräumen und Tiefgaragen,
- Überflutung des Erdgeschosses bei besonders gefährdeten Gebäuden,
- Überflutung von Gärten und Terrassen,
- Beschädigung der Gebäudesubstanz,
- Aufschwimmen von Öltanks und Ölschäden.
Wie kann ich mein Eigentum schützen?
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich vor Überflutungen schützen können. Überlegen Sie sich, wie und wo Wasser in Ihr Gebäude eindringen könnte
Abschirmung des Gebäudes
Das Ziel bei der Abschirmung des Gebäudes ist es, das bei Starkregen heranfließende Wasser vom Gebäude und von Öffnungen fernzuhalten. Dies kann bei Neuplanungen bereits durch eine entsprechende Standortwahl und eine angepasste Geländegestaltung erreicht werden. Im Bestand sind die Möglichkeiten oft nicht gegeben. Hier kann der Wassereintritt mit Hilfe von Bodenschwellen, Mauern oder Aufkantungen vermieden werden.
Abdichtung des Gebäudes
Eine weitere Möglichkeit zum Schutz des Gebäudes ist die Abdichtung. Diese kann auch nachträglich im Bestand erreicht werden. Voraussetzungen sind allerdings eine ausreichende Standsicherheit des Gebäudes und eine wasserbeständige Außenhülle. Außerdem müssen die Abdichtungen regelmäßig gewartet werden, um eine einwandfreie Funktion sicherzustellen.
“Nasse Vorsorge“
Bei der nassen Vorsorge geht es nicht darum, das Wasser vom Gebäude fernzuhalten, sondern um die Begrenzung von Überflutungsschäden. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der nassen Vorsorge:
- die gezielte Flutung von Gebäudebereichen in denen Wand- und Bodenbeläge unempfindlich sind und leicht gereinigt werden können und keine Wertgegenstände untergebracht sind. Diese Möglichkeit ist für Bestandsgebäude geeignet, um unvermeidbare Schäden zu minimieren.
oder
- die Aufständerung des Gebäudes bei Neubauten in gefährdeten Bereichen.
Hinweise und Tipps zum Gebäudeschutz
Bitte Beachten Sie:
Die hier dargestellten Hinweise und Tips stellen keine abschließende Zusammenstellung aller technischen oder gestalterischen Möglichkeiten zum Schutz vor den Auswirkungen von Starkregen dar. Abhängig von der Bauart, der Lage Ihres Grundstücks / Hauses und der Beschaffenheit des Baugrundes sich verschiedene Maßnahmen oder deren Kombination möglich.
Maßnahmen zur Grundstücksgestaltung
Anpassung der Abflusssituation auf dem Grundstück
- Nutzen sie sowieso vorhandene Elemente wie Grundstückseinfassungen (Mauern), Verwallungen, Schwellen, o. Ä. zur Lenkung eines möglichen Wasserabflusses oder als Sperre.
- Das Oberflächengefälle weg von Gebäuden und Anlagen
- Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche
- Schaffung von gezielten Flutmulden bzw. -flächen
- Mulden können im zur Versickerung von Oberflächenwasser genutzt werden, wenn kein Starkregenereignis vorliegt.
- Überlauf der Mulde weg vom Haus.
- Beseitigung von Abflusshindernissen, regelmäßige Reinigung von Rinnen und Einläufen
- Prüfen Sie ob die Maßnahmen, die Sie ergreifen wollen, genehmigungspflichtig sind.
Begrenzung bzw. Minderung des Oberflächenabflusses
- Verzichten Sie auf Flächenbefestigung / Versiegelung
- Prüfen Sie die Möglichkeit wasserdurchlässiger Befestigungen von Freiflächen
- Dachbegrünung, wo konstruktiv möglich
- Flächen so gestalten bzw. bepflanzen, damit Abschwemmungen (Erosion) von Boden verhindert wird.
- Pflanzstreifen anlegen
- Anordnung von Querrinnen, die das gesammelte Wasser in Pflanzbeete/ Vorgarten ableiten
Abdeckplatten Straßen- und Hofeinläufe, Lichtschächten, Bodenöffnungen
Wasser kann durch Bodenroste, Einläufe, Fenster oder Türen in Gebäude eindringen. Eine mögliche Maßnahme besteht darin, eine Abdeckplatte mit Dichtung (ggfs. mit Verschraubung) anzubringen.
Bei Lichtschächten ist Voraussetzung ein wasserdichter Lichtschacht, dies ist auch im Bestand umsetzbar.
Abdichtung / Dränung
Wasser kann von außen durch undichte Wände in Gebäude eindringen.
Abhilfe kann durch das Aufbringen einer Abdichtung geschaffen werden. Das anstehende Wasser kann ggfs. vom Haus weggeleitet werden
Umsetzbar im Bestand mit hohem Aufwand!
Verbleib des Wassers ist zu klären!
Barrieren und Sperren
© oeko-tec
Wasser kann durch Fenster oder Türen in Gebäude eindringen.
Eine mögliche Maßnahme besteht darin, Verankerungen für zeitweise installierte mobile Barrieren oder Sperren am Haus anzubringen.
Umsetzbar im Bestand
Druckwasserdichte Fenster
© Hain-System Bauteile
Wasser kann durch Lichtschächte Kellerfenster und Kellertüren eindringen
Eine mögliche Maßnahme besteht darin, Druckwasserdichte Fenster und Türen (ggfs. automatisch oder teilautomatisch) anzubringen. Alternativ können vor vorhandene Fenster wasserdichte Plexiglaselement gesetzt werden.
Umsetzbar im Bestand
Wasserdichte Türen
Wasser kann durch Kellertüren eindringen.
Eine umlaufende Dichtung, die gegen eine Bodenkante abdichtet verhindert das Eindringen von Wasser durch die Türe bis ca. 20 cm Wasserstand.
Umsetzbar im Bestand, ggfs. umlaufende Dichtung an vorhandene Tür anbringen.
Erhöhung der Unterkante von Kellerfenstern
Wasser kann durch Kellerfenster eindringen.
Eine Erhöhung der Unterkante und ggfs. weitere Einbringung von Glasbausteinen schafft eine Kante, die die Überflutung durch das Fenster verhindert.
Umsetzbar im Bestand
Erhöhung von Lichtschachtoberkanten
Wasser kann Lichtschächte eindringen.
Eine Erhöhung der Lichtschacht Oberkante durch einen Aufsatz oder eine Aufmauerung / Betonschwelle schafft eine Kante, die die Überflutung des Lichtschachts verhindert.
Umsetzbar im Bestand
Erhöhungen / Rampen / Bodensenken etc.
Wasser kann durch Tiefgaragen, Türen, Fenster, Kellereingänge in Gebäude eindringen.
Die Schaffung einer erhöhten Kante vor tief liegenden Zugängen, die Errichtung von Bodensenken oder Bodenschwellen können Überflutungen bis zu einem gewissen Maß vermeiden.
Umsetzbar im Bestand
Klappschotte, aufschwimmend oder mit Antrieb
Wasser kann durch Zufahrten, Bodenroste, Fenster oder Türen in Gebäude eindringen.
Ein selbsttätig aufschwimmendes oder automatisches Klappschott verhindert die Überflutung bis zu einer bestimmten Höhe.
Umsetzbar im Bestand
Rückstausicherung, Rückstauklappen
Wasser tritt durch Rückstau aus dem Kanalnetz in Räume unterhalb der Rückstauebene ein.
Rückstauverschlüsse, die über eine integrierte Pumpe verfügen, können das Abwasser auch gegen den bestehenden Rückstau in das Kanalnetz befördern.
Abwasserhebeanlagen die alle Objekte unterhalb der Rückstauebene erfassen, heben das Abwasser ins Kanalnetz
Umsetzbar im Bestand, obligatorisch gemäß Abwasserbeseitigungssatzung
Schutztore
Wasser kann über Garagen und Zufahrten in Gebäude eindringen.
Händisch zu verschließen Schutztore können in bestehende Grundstücks-einfriedungen integriert werden.
Umsetzbar im Bestand
Warnsysteme bei eindringendem Wasser
Bei Wasserkontakt gibt der Melder unverzüglich Alarm und warnt Sie vor teuren Wasserschäden
Keine Montage: Einfach auf den Boden stellen.
Umsetzbar im Bestand
Wasserdichte Auf- oder Einsatzelemente
Wasser kann über Rohrleitungen der ins Gebäude eindringen.
Ein wasserdichter Einsatz, der durch Luftdruck oder mechanisch mit der Rohrleitung verspannt wird, kann temporär die Rohrleitung verschließen. Das kann auch noch gegen laufendes Wasser geschehen.
Umsetzbar im Bestand
Weiße Wanne, schwarze Wanne
Grundwasser, Schichtenwasser, oder Sickerwasser kann durch undichte Gebäudeteile (Boden, Wände, Rohreinführungen) in das Gebäude eindringen. Als „Weiße Wanne“ werden wasserdicht aus Beton ausgebildete Kellerräume bezeichnet. Nur für Neubauten geeignet. Als „Schwarze Wanne“ werden Bauwerke bezeichnet, die die Dichtigkeit des Bauwerks über außen aufgebrachte Dichtsysteme und Beschichtungen herstellen
Für Wände nachträglich umsetzbar im Bestand (großer Aufwand) ansonsten Neubau.
Weitere generelle Empfehlungen
- Verwendung wasserresistenter bzw. wasserbeständiger Bau- und Ausbaumaterialien (z. B. Kalk, Zement, Steinzeug statt Gips, Textilien, Holz, Kork)
- Risikoangepasste Raumausstattung
- Verzicht auf hochwertige Einrichtungen und Wertgegenstände in gefährdeten Gebäudebereichen
- Verzicht auf Lagerung von wichtigen, sensiblen, teuren oder wassergefährdenden Gegenständen in Kellerräumen
- Verlegung zentraler Elektroinstallationen, Heizung und sonstiger schadensträchtiger Haustechnik in höhere Etagen bzw. ungefährdete Gebäudebereiche
- Gezielte Sicherung von Gefahrgut und Heizöltanks
Schutz vor Überflutung durch Rückstau
Zu diesem Thema finden Sie hier auf unserer Internetseite ausführliche Informationen.
Versicherungsschutz
Trotz Schutzvorkehrungen verbleibt immer ein Risiko, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung trotzdem überflutet werden. Um hierfür vorzusorgen, bilden Sie finanzielle Rücklagen oder erwägen Sie den Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Informieren sie sich über eine entsprechende Risikoabsicherung bei ihrer Versicherung oder auf der Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Wie verhalte ich mich im Ernstfall?
Kommt es zu einer Überflutung Ihres Eigentums, so beachten Sie unbedingt die folgenden Regeln. Nur so können Sie sich selbst vor gefährlichen Situationen bewahren und eingetretene Schäden minimieren.
Im Falle einer Überflutung
- Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren die Feuerwehr.
- Betreten Sie keine überschwemmten (Keller-)Räume oder Tiefgaragen. Es besteht auch hier Gefahr. Elektrischen Anlagen oder Türen lassen sich meist nicht gegen die Fließrichtung des einströmenden Wassers öffnen.
- Schwimmen in überschwemmten Straßen sowie das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich. Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den ohne weiteres eine Person angesaugt werden kann.
Nach einer Überflutung
- Verständigen Sie Ihre Versicherung und lassen Sie die Reparaturen in Abstimmung mit dieser von einem Fachbetrieb durchführen.
- Trocknen Sie die von der Überflutung betroffenen Bereiche möglichst schnell zur Vermeidung von Bauschäden, Schimmel und Schädlingsbefall.
- Lassen Sie Schäden am Gebäude (insbesondere an der Statik), an Elektroverteilern und Gasheizungen von Fachleuten prüfen.
- Sollten Heizöltanks undicht geworden sein, verständigen Sie unbedingt einen Fachbetrieb. Heizöl kann in die Bausubstanz eindringen und gravierende Schäden verursachen.
Warum wird das Kanalnetz nicht vergrößert?
Für seltene bzw. extreme Starkregenereignisse kann das Kanalnetz aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht ausgelegt werden. Darüber hinaus fällt bei Starkregen oft so viel Niederschlag innerhalb von kurzer Zeit, dass das Wasser gar nicht in die Kanalisation gelangt, sondern direkt an der Oberfläche abfließt. Größere Kanäle würden also das Problem nicht lösen.
Es ist daher sinnvoller kurzzeitige Überflutungen von Verkehrs- und Freiflächen zu akzeptieren, um die Wassermengen zu speichern und gezielt abzuleiten. Gegen außergewöhnliche Starkregenereignisse können Gebäude und Infrastruktureinrichtungen nur mit entsprechenden individuellen Objektschutzmaßnahmen geschützt werden.
Was tut die Stadt Springe?
Die Stadt hat unter Federführung des Bürgermeisters eine fachdienstübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Die Stadt berücksichtigt bei der Stadtplanung und bei der Gestaltung von öffentlichen Flächen die Belange der Starkregenvorsorge. Bei konkreten Ereignisse stehen die Ortswehren zur Gefahrenabwehr und Rettung im Dienst der Allgemeinheit.
Bei der Ausweisung von Neubaugebieten und bei Straßenausbauten setzt die Verwaltung auf Konzepte, die den möglichst schadlosen Abfluss von seltenen Sturzfluten über Straßenflächen, Wege oder Grünanlagen sichern sollen. Zudem wird entsprechend der gesetzlichen Anforderungen aus § 5 WHG auch der notwendige Eigenschutz der Neubaufläche in die Planungen aufgenommen.
Für den Bestand werden Konzepte zu Vermeidung von Überflutungen erarbeitet, wie aktuell für Bennigsen und Völksen.
Organisationseinheiten
Stadtentwässerung Springe | |
Standort Salzhaube Zur Salzhaube 9 31832 Springe E-Mail: ses@springe.de | nach Vereinbarung |