Einführung wiederkehrender Beiträge (wkB) für Verkehrsanlagen zum 01.01.2018
Information zum Urteil im Normenkontrollverfahren über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit seiner Entscheidung vom 16.12.2020 die Satzung
der Stadt Springe über die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge vom 25.06.2018 für unwirksam erklärt.
Die Beitragszahler fragen sich daher zu Recht, wie es nun weitergeht und ob die bereits mit Bescheid
angeforderten und gezahlten wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge durch die Stadt Springe zurückzuzahlen sind.
Das Oberverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung und in seiner mündlich vorgetragenen
Entscheidung festgestellt, dass die Satzung an insgesamt drei materiell-rechtlichen Fragestellungen
scheiterte, allerdings hat es auch festgestellt, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen ein zulässiges Modell zur Refinanzierung von gemeindlichen Straßenausbaumaßnahmen darstellen. Dabei wurde explizit die Bildung der beiden Abrechnungseinheiten „Bennigsen West“ und „Bennigsen Ost“ durch das Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt. Das Gericht hat gleichfalls ausdrücklich festgestellt, dass die aufgezeigten Fehler der Satzung geheilt werden können und die Satzung rückwirkend wieder zum 01.01.2018 in Kraft gesetzt werden darf.
Wird seitens des Stadtrates die Heilung der Satzung der durch das Gericht aufgezeigten Fehler beschlossen, verändert sich rein rechtlich betrachtet für den Beitragszahler nichts, da der Beitragsbescheid
der Stadt Springe auf die geänderte Satzung gestützt wird. Ein Rückzahlungsanspruch besteht
sodann nicht.
Wir bitten daher zunächst von Fragen an die Verwaltung abzusehen, ob und wenn ja wann mit der
Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen gerechnet werden kann. Gleiches gilt für Anforderungsschreiben
auf Rückzahlung bereits geleisteter wiederkehrender Straßenausbaubeiträge. Wir informieren
Sie unverzüglich, soweit in dieser Angelegenheit seitens des Stadtrates richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden und setzen die sich daraus ergebenden Konsequenzen um.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das bisherige System der Straßenausbaubeiträge stellte so manchen Grundstückseigentümer vor die Frage, wie Beiträge für die "eigene" Straße in teilweise fünfstelliger Höhe aufgebracht werden können.
Diese Problematik hat auch der niedersächsische Gesetzgeber erkannt und den Kommunen seit dem 01.04.2017 die Einführung sogenannter wiederkehrender Beiträge ermöglicht.
Der Rat der Stadt Springe hat die Verwaltung im Oktober 2017 beauftragt, mit externer Unterstützung ein möglichst rechtssicheres System zur Einführung wiederkehrender Beiträge zu erstellen und einen Satzungsentwurf vorzulegen. Vor der politischen Beratung und Verabschiedung der Satzung sind drei Informationsveranstaltungen vor Ort durchgeführt worden. Die dort vorgestellte Präsentation steht Ihnen auf der linken Seite zum Download zur Verfügung.
Am 21.06.2018 hat der Rat der Stadt Springe die Einführung der wiederkehrenden Beiträge rückwirkend zum 01.01.2018 beschlossen.
Zudem hat der Rat der Stadt Springe am 25.10.2018 über die Verschonungssatzung beraten und diese beschlossen.
Die beiden Satzungen finden Sie im Ortsrecht im Rats- und Bürgerinformationssystem unter den Ordnungsziffern 60-4 und 60-5. Sie stehen auch hier als Download zur Verfügung.
Die meistgestellten Fragen
Nachfolgend haben wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema wiederkehrende Beiträge (wkB) für Sie zusammengestellt.
Infomaterial
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Informationsschreiben (192 kB) |
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Informationsschreiben (in leichter Sprache) (187 kB) |
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Übersicht wkB Entwicklung 2018-2022 (124 kB) |
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Übersicht wkB Entwicklung 2019-2023 (122 kB) |
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Übersicht wkB Entwicklung 2020-2024 (285 kB) |
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Berechnung der Geschossigkeit (49 kB) |
Ansprechpartner/in
Bauverwaltung - wiederkehrende Beiträge![]() | |
Standort Salzhaube Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-123 Telefax: 05041 73-9344 E-Mail: wkb@springe.de Aufgaben: |