Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Abwassergebühr Festsetzung
Externe Behörden
| Stadtwerke Springe GmbHBiermannskamp 5-7 31832 Springe Telefon: 05041 80-2840 Telefax: 05041 80-2940 E-Mail: service@stadtwerke-springe.deHomepage: http://www.stadtwerke-springe.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Veranlagung zur Vorauszahlung und Abrechnung erfolgt im Auftrage der Stadt Springe durch die Stadtwerke Springe GmbH und ist auf deren Bescheid ersichtlich.
Lediglich der Ortsteil Altenhagen I sowie die zusätzlich eingeleiteten Schmutzwassermengen (Brauchwasseranlagen, Brunnenwasser) werden durch die Stadt Springe selbst abgerechnet. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Adams, Tel. 05041/73-258, E-Mail: pia.adams@springe.de
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Abwasserabgabensatzung der Stadt Springe
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben