Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Alexandra SiederStandort anzeigen
Standort Salzhaube, Zimmer 16 // EG
Zur Salzhaube 9
31832 Springe
Telefon: 05041 73-316
Telefax: 05041 73-9316
E-Mail:
Herr Özcan HaidoStandort anzeigen
Standort Salzhaube, Zimmer 10 // EG
Zur Salzhaube 9
31832 Springe
Telefon: 05041 73-391
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung des Bauvorentscheids ist auf Antrag möglich.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt, große selbständige Stadt u.a.).

Bitte wenden Sie sich an die oben genannten Ansprechpartner/in der Bauaufsicht der Stadt Springe.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen
Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Die Bauvoranfrage ist über folgenden Link auf dem Portal "Digitale Baugenehmigung" einzureichen: 

https://ni.digitalebaugenehmigung.de/springe/de/bauvoranfrage-gemaess-73-abs-1-der-niedersaechsischen-bauordnung-nbauo.html

Die Bauaufsichtsbehörde lässt in begründeten Einzelfällen zu, dass die Erklärungen nach § 3a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 10 NBauO und die beizufügenen Bauvorlagen als Dokumente in Papierform übermittelt werden, wenn eine elektronische Übermittlung nach Abs. 1 nicht zumutbar ist. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine zuständige Sachbearbeiterin oder einem zuständigen Sachbearbeiter.

Was sollte ich noch wissen?

Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Personen erstellt werden.

Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.

Der Bauv orbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.

zurück