Einzelhandel
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 das Einzelhandelskonzept für die Stadt Springe als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Stadt Springe gründet damit die Weiterentwicklung des gesamtstädtischen Zentren- und Einzelhandelsstruktur auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene sowie schließlich rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen, um die Leitfunktion des Einzelhandels und die Vitalität und Attraktivität der zentralen Versorgungsbereiche zu stabilisieren bzw. auszubauen.
Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Springe zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das vorliegende Einzelhandelskonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung zur Verfügung. Zudem enthält dieses Einzelhandelskonzept auch Leistungsbausteine, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die Wirtschaftsförderung, die örtlichen Händlergemeinschaften und das Stadtmarketing, die Einzelhändler und Handelsunternehmen, Kunden bzw. Kundenvertreter, Immobilieneigentümer und Ansiedlungsinteressierte.
Den Endbericht zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Springe können Sie als PDF auf der linken Seite unter Dokumente herunterladen.
Organisationseinheiten
Fachbereich III | |
Standort Salzhaube Zur Salzhaube 9 31832 Springe | Der Fachbereich III/Fachdienste 36, 61, 63, 66 bleiben weiterhin für den unangemeldeten Publikumsverkehr geschlossen. Bitte vereinbaren Sie daher vorab mit der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch einen Termin. Die Fachdienste sind telefonisch von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr telefonisch erreichbar |
Dokumente
Einzelhandelskonzept (8 MB) |