Gartenabfall Entsorgung

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aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverKarl-Wiechert-Allee 60 C
30625 Hannover
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Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) VCard
Karl-Wiechert-Allee 60 C
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Montag 07:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
 Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Gartenabfälle.
 Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
 Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
 Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Informationen zum Thema "Bioabfall"


Annahmestellen für Grünschnitt im Stadtgebiet:

Wertstoffhof an der Oppelner Straße (Rasenschnitt nur dort akzeptiert)

Grüngutplätze: Altenhagen I (Alte Landstraße 1, Hof Bertram), Gestorf (Lüderser Weg), Lüdersen (Hiddestorfer Straße 8), und Völksen (In der Ahnt)

Öffnungszeiten sind jeweils mittwochs von 16 bis 18 Uhr und sonnabends von 9 bis 12 Uhr.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlichAbfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

Rechtsbehelf

keine Angabe

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

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