Geburt anzeigen

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Frau Martina HaugwitzStandort anzeigen
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Frau A. ReicheltStandort anzeigen
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Aufgaben:
Standesbeamter/-beamtin; Personenstandswesen

Frau Christine BließenStandort anzeigen
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Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der Ihr Kind geboren wurde. In der Regel ist dafür das Standesamt zuständig.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde n
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister ,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis , Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Bearbeitungsdauer

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Geburt in der Regel innerhalb weniger Tage beim Standesamt beurkundet.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

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