Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Olena Bolz (A-C)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 12 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-212
Telefax: 05041 73-9212
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Grundsicherung A-C
Sozialhilfe A-C
AsylblG A-C
Krankenhilfe

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Frau Vivien Dolata (R-Z)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 13 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-216
Telefax: 05041 73-9216
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Grundsicherung R-Z
Sozialhilfe R-Z
AsylblG R-Z
Krankenhilfe

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Frau Tabea Kamerau (Ho-L / K)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 10 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-248
Telefax: 05041 73-9248
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt: Ho - L
AsylblG Prüfung

Sprechzeiten nach Vereinbarung



stellvertretende Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Anmerkungen zu JAV-Angelegenheiten bitte an jav@springe.de

Herr Oliver Siebert (D-Hi)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 14 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-217
Telefax: 05041 73-9217
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Grundsicherung D-Hi
Sozialhilfe D-Hi
AsylblG D-Hi
Krankenhilfe

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Herr Christian Stude (M-Q / Ho-J + L-Q)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 10 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-274
Telefax: 05041 73-9274


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Grundsicherung M-Q
Sozialhilfe M-Q
AsylblG Ho-J, L-Q
Krankenhilfe

Sprechzeiten nach Vereinbarung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Region Hannover VCard
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511616-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.deÖffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
sowie nach Vereinbarung

Allgemeine Informationen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei

  • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
  • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
  • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.

Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

.Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Soziales der Stadt Springe.

Zuständige Stelle

Örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. Sozialamt

Voraussetzungen

Die antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und entweder

  • die Altersgrenze (§ 41 SGB XII) erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 2 SGB VI sind oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder anderer Leistungsträger das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben:
  • Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung)
  • Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen
  • Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen
  • evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Springe in 31832 Springe, Auf dem Burghof 1, eingelegt werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a. Schriftlich oder zur Niederschrift

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Die Anschrift lautet:

Stadt Springe, Auf dem Burghof 1, 31832 Springe

b. Elektronisch

Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:

- Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet:

safe-sp1-1351751992644-011595588

 

Wichtig: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde eingegangen ist.

Anträge / Formulare

Über die notwendigen Antragsunterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung

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