Hund anmelden

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau C. Geide (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Standort Fünfhausenstraße, Zimmer 6
Fünfhausenstraße 2A
31832 Springe
Telefon: 05041 73-285
E-Mail:
Frau H. Stappenbeck (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Standort Fünfhausenstraße, Zimmer 6
Fünfhausenstraße 2A
31832 Springe
Telefon: 05041 73-257
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.


Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.



Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Springe durchgeführt wird.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Springe, wenn der Hund im Stadtgebiet von Springe gehalten wird.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefülltes Anmeldeformular

Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Anmeldung möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Springe anzumelden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Die Hundesteuer beträgt

  • für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
  • für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
  • und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
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