Hundesteuer Festsetzung

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Frau H. Stappenbeck (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Standort Fünfhausenstraße, Zimmer 6
Fünfhausenstraße 2A
31832 Springe
Telefon: 05041 73-257
E-Mail:
Frau C. Geide (hundesteuer@springe.de)Standort anzeigen
Standort Fünfhausenstraße, Zimmer 6
Fünfhausenstraße 2A
31832 Springe
Telefon: 05041 73-285
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Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.

Die Hundesteuer beträgt

  • für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
  • für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
  • und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
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