Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe
Hundesteuer Festsetzung
Ansprechpartner/in
| Frau H. Stappenbeck (hundesteuer@springe.de) | |
| Standort Fünfhausenstraße, Zimmer 6 Fünfhausenstraße 2A 31832 Springe Telefon: 05041 73-257 E-Mail: hildegard.stappenbeck@springe.de | |
| Frau C. Geide (hundesteuer@springe.de) | |
| Standort Fünfhausenstraße, Zimmer 6 Fünfhausenstraße 2A 31832 Springe Telefon: 05041 73-285 E-Mail: cornelia.geide@springe.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
-
Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.
Die Hundesteuer beträgt
- für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
- für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
- und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
Dokumente
| Hundesteuersatzung (152 kB) | |
| Merkblatt Hundehaltung (154 kB) |
Formulare zum Download
| Abmeldung Hundesteuer (168 KB) | |
| Anmeldung Hundesteuer (185 KB) |