Namensrechtliche Erklärungen nach dem Personenstandsrecht

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Olaf KlaßStandort anzeigen
Standort Niederntor - "Altes Rathaus", Zimmer 5 // 1. OG
Zum Niederntor 26
31832 Springe
Telefon: 05041 73-278
Telefax: 05041 73-9278
E-Mail:
photo
Frau Martina HaugwitzStandort anzeigen
Standort Niederntor - "Altes Rathaus", Zimmer 4 // 1. OG
Zum Niederntor 26
31832 Springe
Telefon: 05041 73-277
Telefax: 05041 73-9277
E-Mail:
photo
Frau A. ReicheltStandort anzeigen
Standort Niederntor - "Altes Rathaus"
Zum Niederntor 26
31832 Springe
Telefon: 05041 73-279
Telefax: 05041 73-9279
E-Mail:


Aufgaben:
Standesbeamter/-beamtin; Personenstandswesen

Frau Christine BließenStandort anzeigen
Standort Niederntor - "Altes Rathaus", Zimmer 7 // 1. OG
Zum Niederntor 26
31832 Springe
Telefon: 05041 73560
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wir nehmen alle namensrechtlichen Erklärungen, die nach dem Personenstandsrecht möglich sind auf, wenn die Beteiligten ihren Wohnsitz in Springe haben.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.

Zur Vorprüfung ihrer Namensänderung nutzen Sie bitte unsere entsprechenden Formulare am Ende der Seite.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Zwischen 40,00 € und 100,00 €

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einem anderen als dem zuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück