Reisepass Ausstellung für Vielreisende

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BürgerserviceStandort anzeigen
Rathaus
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-115
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Mi 8:00-12:00 Uhr
Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr 8:00-12 Uhr

Eingang B


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Sie viel reisen und mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Passfotos in Papierform seit dem 01.08.2025 rechtlich und technisch nicht mehr möglich ist. 

Digitale Passbilder können bei externen Anbietern erworben und mittels eines QR-Codes im Bürgerservice eingelesen werden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.

Bitte beachten Sie:

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Riciko beim Reisenden. 

Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen kann seitens der Pass-/Ausweisbehörde nicht erfolgen.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild  (für Säuglinge und Kleinkinder gelten hinsichtlich der Biometrie Ausnahmen laut Fotomustertafel)
  • ggf. bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für Personen unter 24 Jahren.
  • :10 Jahre
    Für Personen ab 24 Jahren.
Bearbeitungsdauer
  • z. Zt. 8 - 10 Wochen
  • Bearbeitungsdauer kann variieren
  • Bitte beachten Sie die Hinweise unter den Allgemeinen Informationen.
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

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