Reisepass Ausstellung vorläufig

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Rathaus
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-115
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Mi 8:00-12:00 Uhr
Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr 8:00-12 Uhr

Eingang B


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Passfotos in Papierform seit dem 01.08.2025 rechtlich und technisch nicht mehr möglich ist. 

Digitale Passbilder können bei externen Anbietern erworben und mittels eines QR-Codes im Bürgerservice eingelesen werden.

Allgemeine Informationen

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

Verfahrensablauf
  • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
  • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild  (für Säuglinge und Kleinkinder gelten hinsichtlich der Biometrie Ausnahmen laut Fotomustertafel)
  • bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :1 Jahr
    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?
  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
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