Verlust eines Reisepasses melden

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Rathaus
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-115
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Mi 8:00-12:00 Uhr
Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr 8:00-12 Uhr

Eingang B


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.  Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen
  • Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:

  • Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.

  • Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. 

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

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