WM Schaufenster Rallye 2026 - Fußballmuseum, W.I.R. & Stadtmarketing
WM Schaufenster Rallye 2026 & Gewinnspiel:
Eine gemeinsame Aktion des W.I.R. Springe, des Fußballmuseums Springe und des Stadtmarketings Springe.
Wir laden während der WM 2026 herzlich zu einem Bummel durch die Kernstadt ein.
Wie kann ich mitmachen?
Entspannt im Aktionszeitraum der Fußball-WM vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in den Schaufenstern der teilnehmenden W.I.R. Mitglieder die goldenen Bilderrahmen mit Fußballeintrittskarten finden. Entdecken Sie echte Eintrittskarten von Länderspielen, EM und WM Spielen der letzten 72 Jahre Fußballgeschichte! Die Eintrittskarten stammen alle aus dem Fußballmuseum Springe und viele können dort im Original besichtigt werden.
Auf jedem Bilderrahmen befinden sich jeweils 1 oder 2 Lösungsbuchstaben für den Fußballspruch, der gesucht wird.
Tragen Sie die Buchstaben an der richtigen Stelle (siehe Nummer) auf dem Teilnahmeflyer ein und erhalten so den vollständigen Lösungsspruch.
Füllen Sie den Flyer mit Ihren Kontaktdaten aus und werfen ihn in den Briefkasten am Alten Rathaus bis spätestens Montag, 20. Juli 2026, um an der Verlosung teilnehmen.
Zu gewinnen gibt es 100 WIR-Gutscheine im Wert von je 10 Euro sowie 100 Gutscheinhefte "Der SPRINGEnde Punkt". Es lohnt sich also auf jeden Fall während der WM einen Spaziergang durch die Springer Kernstadt zu machen!
Teilnahmebedingungen:
- Der Aktionszeitraum ist vom 11.06.2026 bis einschließlich 19.07.2026. Die ausgefüllten Flyer können bis einschließlich Montag, den 20. Juli 2026 eingereicht werden.
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Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren sowie Personen unter 16 Jahren mit dem Einverständnis ihrer Eltern.
- Zur Teilnahme an der Verlosung ist Folgendes anzugeben: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (Die Daten werden ausschließlich zur Gewinnermittlung verwendet und anschließend vernichtet.)
- Teilnahmeflyer liegen in den teilnehmenden Geschäften der Kernstadt, im Rathaus, der Stadtbibliothek oder auch in der Tourist-Information im Alten Rathaus aus.
§ 1 Veranstalter
Veranstalter ist der Fachdienst 80 Stadtmarketing, Tourismus und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Springe, Zum Niederntor 26 31832 Springe. Wir bitten Sie, Ihre Fragen, Kommentare oder Anmerkungen direkt per Email an stadtmarketing@springe.de zu richten.
§ 2 Teilnahmeberechtigung und Zeitraum
(1) Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und unverbindlich.
(2) Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren sowie Personen unter 16 Jahren mit dem Einverständnis ihrer Eltern. Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Springe, sowie deren Verwandte und Angehörige.
(3) Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
(4) Die Teilnahme erfolgt durch die Einreichung des ausgefüllten Flyers (mit Lösungsspruch und Kontaktdaten) und Einwurf in den Briefkasten am Alten Rathaus:
Stadtmarketing Springe
Zum Niederntor 26
31832 Springe
(5) Teilgenommen werden kann vom 11.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026.
§ 3 Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner
(1) Mit der Teilnahme akzeptiert der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen.
(2) Es werden unter allen Teilnehmer*innen 100 WIR-Gutschein in Höhe von je 10 Euro und 100 Gutscheinhefte „Der SPRINGEnde Punkt“ verlost.
(3) Die Gewinner*innen werden unter der angegebenen E-Mail Adresse oder telefonisch benachrichtigt.
(4) Der Gewinner oder die Gewinnerin meldet sich binnen der Frist von vier Wochen auf die Gewinnmitteilung. Melden sich der Gewinner oder die Gewinnerin nicht, findet eine neue Auslosung unter den Teilnehmenden statt.
(5) Teilnehmer*innen, die nicht gewonnen haben, werden nicht benachrichtigt.
§ 4 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt konform zur geltenden Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Für die Teilnahme am Namenswettbewerb werden folgende personenbezogene Daten benötigt: Vor- und Zunamen der Person, eine E-Mail-Adresse und eine Telefon- oder Mobilfunknummer. Diese Daten werden für die Ermittlung eines Gewinners oder einer Gewinnerin benötigt. Die Daten werden im Fachdienst Stadtmarketing verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach der Gewinnübergabe werden alle Daten gelöscht.
(2) Der Veranstalter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer/ in ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der/Die Teilnehmer/in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
§ 5 Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Das Stadtmarketing Springe behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
(2) Das Stadtmarketing Springe behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
(3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.
§ 6 Keine Barauszahlung, Rechtsweg und Schadensersatz
Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden stellen die Stadt Springe von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei, die sie aufgrund von Verletzungen von Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstigen Rechten zu verantworten hat.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand / anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters vereinbart. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Veranstalters ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
§ 9 Kontakt
Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an: stadtmarketing@springe.de.



