Verkehrsordungswidrigkeit - Anhörungsbogen

Vorspann

Wenn Sie der Begehung einer Ordnungswidrigkeit (OWi / VOWi) beschuldigt werden, muss Ihnen vor einer Entscheidung als Betroffener, gemäß § 55 OWIG, die Möglichkeit gegeben werden, sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 136 Abs. 1 S.2 StPO steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu und Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Angaben zum Fall

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Angaben zur Person

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Telefon
Angaben zum gesetzlichen Vertreter - bei Personen unter 18 Jahren

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Erziehungsberechtigte Person
Angabe zur verantwortlichen Person

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Waren Sie die verantwortliche Person?*
Wird der Verstoß zugegeben?*
Datenschutz

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