Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, z.B. von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung der Bevölkerungsgruppen, welche in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).
Was wird gefragt?
Gefragt wird u.a. nach:allgemeinen Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie ggf. Angaben zur Wohnsituation, Krankenversicherung, Pendlerverhalten und/oder zur Gesundheit.
Wie wird ausgewählt?
Für die Befragung wird in jedem Jahr nach einem Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1% der Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Wie wird vor Betrug geschützt?
Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird direkt durch das Landesamt für Statistik in Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN auch Erhebnungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein.
Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich die Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten bzw. die Authentizität eines erhaltenen Schreibens auch beim LSN bestätigen lassen; telefonisch unter: 0511 - 9898-4455 oder per E-Mail unter: mikrozensus@statistik.niedersachsen.de.
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Pflicht zur Geheimhaltung
Der Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die Angaben im Statistischen Landesamt vollständig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung (Hochrechnung) der Daten gehen - vollkommen anonym - nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft mehr möglich.
Es kommt auf jede Auskunft an
Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des Landesamt für Statistik in Niedersachsen:
www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus
Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen uvm. abrufbar.
Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter :
www.mikrozensus.de sowie
www.destatis.de