Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umweltbericht gem. § 17 UVPG
Der Netzentwicklungsplan 2037/2045 (NEP) der Bundesnetzagentur bildet erstmals ein Stromnetz ab, das Deutschland zum Erreichen der Klimaneutralität benötigt. Die darin vorgesehenen neuen Gleichstromverbindungen sind ein zentraler Baustein für den Umbau unseres Energiesystems und schaffen die Voraussetzung für eine weiterhin sichere und wirtschaftliche Energieversorgung in Deutschland.
Vier der neuen Verbindungen werden gemeinsam von den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, TenneT und TransnetBW geplant und umgesetzt. Für die Koordination der Projektverläufe wurde die Kooperation „StromNetzDC“ geschaffen.
Mitte November hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Umweltbericht die von ihr über eine GIS-gestützte Methode ermittelten, sogenannten Präferenzräume für die geplanten Leitungen bekannt gegeben. Am 04.12.2023 erfolgte hierzu eine Informationsveranstaltung.
Die Präferenzräume werden in der Strategischen Umweltprüfung als Untersuchungsräume zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um fünf bis zehn Kilometer breite Korridore, innerhalb derer die Übertragungsnetzbetreiber dann Vorschläge für die grundstücksgenauen Verläufe erarbeiten.
Ziel ist es, Bereiche zwischen den Netzverknüpfungspunkten abzugrenzen, die für eine spätere Trassierung in den Planfeststellungsverfahren geeignet und möglichst konfliktarm sind.
Die Ausbaumaßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan bringen in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung. Die Ergebnisse wurden seitens der Bundesnetzagentur bis zum 28.12.2023 öffentlich ausgelegt (s. hierzu: https://www.netzausbau.de/Ausbaubedarf/Umweltbericht/de.html incl. Online-Formular zur Stellungnahme). Eine interaktive Karte zu den Präferenzräumen ist hier zu finden. Stellungnahmen können bis zum 29.01.2024 abgegeben werden.
Weitere Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens können der anliegenden Präsentation entnommen werden.